Entbürokratisierung in Bayern schreitet weiter voran
Ministerrat beschließt Maßnahmen für effizienteres Verwaltungshandeln
München. Der Ministerrat hat eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern beschlossen und damit weitere Schritte zur Entbürokratisierung eingeleitet.
Künftig soll verstärkt gelten, dass die jeweils untere Verwaltungsebene eigenständig entscheidet, wenn dies möglich ist. Eine parallele Befassung desselben Sachverhalts durch mehrere Ebenen soll vermieden werden. Ziel ist es, Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Der federführenden Organisationseinheit wird ausdrücklich die Verantwortung für einen zeitgerechten Abschluss von Verfahren übertragen.
Weniger Doppelstrukturen bei Terminen
Auch bei Auswärtsterminen soll effizienter gearbeitet werden. Grundsätzlich soll jede Behörde nur noch mit einem Vertreter teilnehmen – möglichst aus der federführenden und ortsnächsten Stelle. Doppel- oder Dreifachvertretungen sollen vermieden werden.
Die Staatsregierung sieht darin einen Beitrag zu einer schlanken, auf Effizienz ausgerichteten Verwaltung. Frei werdende Kapazitäten sollen im Verwaltungsalltag gezielt für die originären Kernaufgaben eingesetzt werden.
Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April 2026 (Bayerische Staatskanzlei). Eigene redaktionelle Zusammenfassung.

