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Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035

Neue Regelung gilt für Erstzulassungen bis Ende 2030 – zehnjährige Steuerbefreiung bleibt bestehen und soll Anreize für reine E-Autos setzen

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Damit wird die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert: Sie gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet werden, und bleibt für diese bis längstens zum 31. Dezember 2035 steuerfrei.

Die Steuerbefreiung ist auf zehn Jahre begrenzt, soll jedoch weiterhin einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeugs schaffen und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil halten.

Die verlängerte Steuerbefreiung gilt nicht nur für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge, sondern auch für Fahrzeuge, die zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet wurden.

Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt und der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat, ist keine formelle Zustimmung des Bundesrates erforderlich.


Quelle: Bund der Steuerzahler


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