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Nebeneinkünfte im Internet: Ab wann müssen Steuern gezahlt werden?

BDST-Infoblatt erklärt steuerliche Pflichten für Influencer, Verkäufer & Co

Ob Influencer auf TikTok oder YouTube, private Verkäufe über eBay oder Amazon, Online-Poker oder Produkttests – das Internet bietet viele Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Doch ab wann sind diese Einkünfte steuerpflichtig? Das neue Infoblatt des Bundes der Steuerzahler (BDST) klärt auf.

Hobby oder Erwerbstätigkeit?
Gelegentliche Einnahmen, die nicht die Kosten decken, können als Hobby gelten und sind steuerlich nicht relevant. Wer jedoch nachhaltig und planmäßig Gewinne erzielt, überschreitet die Grenze zum steuerpflichtigen Einkommen. Die Finanzämter prüfen im Einzelfall, ob eine Tätigkeit nur hobbymäßig oder mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Wann wird es steuerpflichtig?
Sobald eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, gilt sie als steuerpflichtig. Dann fallen Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Die Tätigkeit muss außerdem innerhalb eines Monats beim Finanzamt angemeldet werden – meist per Elster-Fragebogen. 💻

Steuerliche Freibeträge

  • Private Verkäufe (z. B. gebrauchte Waren, Tickets): steuerfrei, wenn die Ware länger als 12 Monate im Besitz war oder der Gewinn max. 1.000 € pro Jahr beträgt.
  • Nebenerwerb bei Arbeitnehmern (z. B. Produkttests, Influencer, Poker): bis zu 410 € pro Jahr steuerfrei.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. Trainer, Nachhilfe, Erzieher): bis zu 3.000 € steuerfrei.

Meldepflichten beachten
Online-Plattformen wie eBay oder Amazon müssen dem Finanzamt Umsätze melden, wenn mindestens 30 Transaktionen im Jahr oder Einnahmen über 2.000 € erzielt werden. Wer diese Grenzen überschreitet, sollte unbedingt seine Steuerpflichten prüfen.

Fazit: Ob Influencer, Verkäufer oder Poker-Spieler – Steuern können auch bei Nebeneinkünften anfallen. Wer rechtzeitig meldet und Freibeträge kennt, vermeidet teure Nachzahlungen. Hier FAQs vom Finanzamt


Quelle: Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler ist unabhängig und setzt sich für die Entlastung der Bürger ein bei Steuern, Gebühren und Abgaben und kämpft gegen die Verschwendung von Steuergeldern. Jedes Jahr werden so Verbesserungen in Höhe von vielen Millionen Euro erreicht. Dabei können Sie mithelfen: Werden Sie Mitglied! Das geht ganz einfach online.  Als Mitglied sparen Sie mehr und erreichen viel. Informieren Sie sich unter www.steuerzahler.de. Alle Informationen erhalten Sie auch telefonisch und kostenfrei unter: Tel.: 089 126008-0 oder E-Mail: info@steuerzahler-bayern.de

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