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WEITERHIN KEIN PARTEIVERKEHR AM LANDRATSAMT – SPERRUNG BIS 20. APRIL VERLÄNGERT

 Weiterhin kein Parteiverkehr am Landratsamt

Sperrung für die Öffentlichkeit bis 20. April verlängert

 

Aufgrund der anhaltenden Infektionsgefahr durch das Corona-Virus wird das Landratsamt Landshut mit all seinen Außenstellen weiterhin nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Aussetzung des gesamten Parteiverkehrs dauert vorerst bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 – dem Ende der Osterferien – an.

Neben dem Landratsamts-Hauptgebäude in Landshut-Achdorf bleiben auch alle Außenstellen für externe Besucher gesperrt. Dies gilt für das Landratsamt II in Altdorf, sowie die Tiefbauverwaltung in Rottenburg.

Auch die Zulassungsstellen im Landkreis (Landshut-Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg) sind für den Parteiverkehr weiter nicht geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in erster Linie auf die Online-Services der Zulassungsstelle (verfügbar auf www.landkreis-landshut.de) zurückzugreifen. Viele Angelegenheiten können auch telefonisch oder auf dem Postweg erledigt werden. Sie erreichen die Mitarbeiter bei Fragen unter zulassung@landkreis-landshut.de oder Tel. 0871/408-1820.

Für die Einrichtungen der Abfallwirtschaft gelten folgende Maßgaben: Die   Bauschuttannahme-Stellen in Geisenhausen und Inkofen sind bis mindestens 19. April 2020 geschlossen. Das gilt auch für die Altstoffsammelstellen. Die für 4. April vorgesehene Problemmüllsammlung in Essenbach entfällt. Die Reststoffdeponie Spitzlberg ist derzeit nur für gewerbliche Anlieferer geöffnet. Die Abholung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie dem Gelben Sack laufen regulär weiter, deshalb sollen die Haushalte auch ihre Mülltrennung weiter wie gewohnt vornehmen. Das Altglas kann wie gehabt über die landkreisweit aufgestellten Altglas-Container entsorgt werden. Die Abfallwirtschaft bittet aber um Verständnis, dass die Entsorgung von Grüngut, Elektroschrott etc. erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder möglich sein wird.

Die Müllumladestation Wörth nimmt ebenfalls bis auf weiteres keine Abfälle von Kleinanlieferern an. Zwingend notwendige Wohnungsräumungen können über private Containerdienste oder gewerbliche Dienstleister erfolgen.

Der Verwaltungsbetrieb läuft intern wie gehabt weiter. Deshalb sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin per E-Mail oder Telefon erreichbar. Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten ist ggf. eine Terminvereinbarung möglich.

 

Foto: Archiv/Klartext.LA

 

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