POLIZEI BERICHTET: VERBOTENE GRILLPARTY – VERBOTENER DROHNENFLUG ÜBER WOHNHÄUSER
Polizeibericht vom 31.03.2020
Verbotene Grillparty und anschließende Trunkenheitsfahrt
Bodenkirchen, Lkrs. Landshut. Gegen Ausgangsverbot verstoßen und unter Alkoholeinfluss nach Hause gefahren.
Am Montag, den 30.03.2020, gegen 20.25 Uhr wurde die Polizeiinspektion Vilsbiburg darüber informiert, dass 3 junge Männer mitten auf der Straße im Ortsteil Margarethen eine Grillparty veranstalten. Da dies aufgrund der bestehenden Ausgangsbeschränkung untersagt ist, wurde eine Streife zum Einsatzort beordert. Dort angekommen, hatten sich die Teilnehmer jedoch bereits entfernt. Da jedoch das Kennzeichen des benutzten Pkw bekannt war, wurde der 24-jährige Fahrzeughalter aufgesucht. Hierbei wurde festgestellt, dass er deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkomatentest bestätigte den Verdacht. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis. Zusätzlich wurde gegen alle drei Teilnehmer der Grillfeier eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt, die eine Geldbuße nach sich zieht.
Verbotener Drohnenflug
Geisenhausen, Lkrs. Landshut. Mit Drohne über Wohnhaus geflogen.
Am Samstag, den 28.03.2020, gegen 15.00 h setzte der Inhaber einer Drohne diese im Bereich der Gartenstraße in Betrieb und flog über dortige Wohnhäuser. Da über Wohngrundstücken jedoch ein Betriebsverbot für Drohnen über 250 g besteht, wurde gegen den 38-jährigen Lenker der Drohne ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach der Luftverkehrsordnung eingeleitet
Foto: Archiv/Klartext.LA