Umwelt & Energie

Weitere Luftbeobachtungen wegen Waldbrandgefahr in Niederbayern angeordnet

Regierung von Niederbayern lässt am 4. und 5. August vier Beobachtungsflüge durchführen

Die Karte zeigt die Stützpunkte im Regierungsbezirk Niederbayern, von denen aus – aufgeteilt in fünf Sektoren – geflogen wird. Dies gewährleistet, tagesaktuell auf die Wetterbedingungen reagieren zu können und die laut Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes stark gefährdeten Bereiche zielgerichtet zu befliegen.

Der Deutsche Wetterdienst sagt auch für die erste Hälfte der Woche weiterhin heiße Temperaturen voraus, sodass die Waldbrandgefahr in Teilen Niederbayerns weiter hoch bleibt. Um mögliche Gefahren frühzeitig erkennen zu können und Gefahrenquellen zu überwachen, hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut für Dienstag, 4., und Mittwoch, 5. August, vier weitere Beobachtungsflüge in Niederbayern angeordnet. Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.

Die Flüge starten von den nachfolgend genannten Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern:

Am Dienstag, 4. August, wird vom Stützpunkt Ellermühle, Landratsamt Landshut, sowie vom Stützpunkt Eggenfelden, Landratsamt Rottal-Inn, geflogen.

Am Mittwoch, 5. August, werden die Luftbeobachtungen vom Stützpunkt Wallmühle, Landratsamt Straubing-Bogen, sowie vom Stützpunkt Arnbruck, Landratsamt Regen, aus fortgeführt.

Die Anordnung der Regierung wird von dem jeweils vorgenannten Landratsamt umgesetzt, das ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge einteilt. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.

Wichtiger Hinweis: Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: Bitte kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.

Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"