Stadtratsantrag zum Schutz der Stadttauben
Dr. Dagmar Kaindl Landshut, 07.05.2020
und Mitunterzeichner
An den
Stadtrat der
Stadt Landshut
ANTRAG
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge ein Konzept erstellen, dass während der Corona-Pandemie das Füttern der Stadttauben erlaubt durch das Erlassen einer Ausnahmeregelung erlaubt wird und gleichzeitig die tierschutzrechtliche Bestandsregulierung mittels Taubenhäuser erfolgt.
Begründung
Durch die Corona-Krise ist für die Stadttauben eine extrem schwierige Lage entstanden,
viele von ihnen verhungern.
Bislang werden Stadttauben durch verschiedene Aktionen bekämpft. Manche Maßnahmen arten aus in Tötungsaktionen oder Vergiftungen mit Blausäure.
Der Antrag soll nicht zu einer Vermehrung der Stadttauben führen, aber auch verhindern,
dass die Tiere elend verhungern. Eine momentane Lockerung des Taubenfütterungsverbotes würde hier Abhilfe schaffen.
Zudem könnte man, um die Angst vor der Vermehrung bei weiten Teilen der Bevölkerung zu mindern, auch in Landshut sogenannte Taubenhäuser zur tiergerechten Bestandsregulierung errichten.
Nachfolgend ist eine genaue Beschreibung der Errichtung dieser Taubenhäuser beschrieben. Der deutsche Tierschutzbund hat hier verschiedene Modelle erläutert.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Kosten-Nutzen Analyse Im Vergleich mit anderen Städten zu erarbeiten im Zusammenhang mit einer positiven Beschlussvorlage.
Hierzu Auszug zur tiergerechten Bestandsregulierung des Deutschen Tierschutzbundes:
Die einzige tiergerechte Lösung ist ein integriertes Konzept zum Zusammenleben von Tauben und Menschen in den Städten. Zu der wichtigsten Maßnahme bei einer tiergerechten Bestandesregulierung gehört unter anderem die Einrichtung von geeigneten Nistmöglichkeiten, die für die Tauben attraktiv sind und in denen durch ein Austausch der Gelege der Bestand der Tauben reguliert werden kann. Deshalb sollten für die Tiere Taubenhäuser/-türme errichtet werden.
Die Standortwahl ist dabei entscheidend: Die Häuser werden nur von den Tauben akzeptiert, wenn sie dort aufgestellt werden, wo sich bereits seit längerer Zeit Tauben in größerer Zahl aufhalten. Sie sollten ca. 10-20 m hoch sein, nicht in unmittelbarer Nähe von hohen Bäumen errichtet und nicht in Senken aufgestellt werden. Ein festes Taubenhaus anzufliegen, entspricht den Bedürfnissen der Tauben und entlastet zudem die Hausbesitzer, da der Taubenkot in den Taubenhäusern gesammelt werden kann.
Werden die Brutmöglichkeiten von den Tauben akzeptiert, kann dort ein Eiaustausch erfolgen. Dazu werden frisch gelegte Eier in den Nestern gegen Plastikeier ausgetauscht.
Zur langfristigen und tierschutzgerechten Regulierung von Stadttaubenschwärmen ist eine mehrgleisige Strategie nötig – sowohl zur beschriebenen Einrichtung von Taubenhäusern als auch der Versorgung der Tauben mit artgerechtem Futter in den Einrichtungen. Weiterhin muss die Bevölkerung Anlaufstellen haben, an die sie sich bei Fragen und Problemen wenden kann.
gez. Dr. Dagmar Kaindl
gez. Gaby Sultanow