
In Landshut ist in den vergangenen Jahren vor allem die Zahl privater Brunnen deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Plenaranfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Besonders betroffen sind Brunnen für Grundwasserwärmepumpen sowie Anlagen, aus denen Wasser zur Bewässerung von Hausgärten entnommen wird.
Nach Angaben der Stadt bestehen derzeit 468 wasserrechtliche Genehmigungen für Grundwasserwärmepumpen. Hinzu kommen 25 Genehmigungen für Brauchwasser, elf für Bewässerungszwecke, eine für die Lebensmittelherstellung sowie mehr als fünf aktuell laufende Bauwasserhaltungen. Insgesamt wurden bislang 135 Bauwasserhaltungen genehmigt. Ein genauer Überblick über die in den vergangenen fünf Jahren neu erteilten Genehmigungen liegt der Stadt nicht vor. Dafür müssten sämtliche Akten einzeln geprüft werden, da die Vorgänge nach Adressen und nicht zeitlich sortiert sind.
Auch eine detaillierte Statistik über die tatsächlich entnommenen Grundwassermengen der vergangenen Jahre, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Nutzungsarten, kann die Stadt nicht vorlegen. Bei Grundwasserwärmepumpen geht das entnommene Wasser allerdings nicht verloren: Nach dem Wärmeentzug wird es über sogenannte Schluckbrunnen wieder in den Grundwasserleiter zurückgeführt.
Für wasserrechtliche Verfahren sind vor allem die Stadt Landshut als Kreisverwaltungsbehörde und das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Das Wasserwirtschaftsamt übernimmt die fachliche und technische Bewertung und legt gegebenenfalls erforderliche Entnahmebegrenzungen fest. Die Stadt setzt diese Vorgaben als untere Wasserrechtsbehörde anschließend per Bescheid um.
Grundsätzlich ist eine Einwirkung auf das Grundwasser erlaubnispflichtig, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Erlaubnisfreie Entnahmen zur Bewässerung sind in Bayern nur in sehr geringen Mengen, etwa für den eigenen Hausgarten, oder für bestimmte landwirtschaftliche Zwecke möglich. Auch diese Nutzungen sind bei der Stadt anzuzeigen. Grundwassernutzungen, die weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig sind, gibt es nach Angaben der Stadt in Bayern nicht.
Die Einhaltung genehmigter Entnahmemengen wird über vorgeschriebene Wasserzähler und eine jährliche Berichtspflicht kontrolliert. Eine allgemeine Obergrenze für die Grundwasserentnahme besteht nicht. Stattdessen wird jeder Fall einzeln fachlich bewertet.
Die Stadtwerke fördern nach Angaben der Verwaltung jährlich rund 3,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser im Versorgungsgebiet Siebensee. Der Zweckverband Wasserversorgung Isar-Vils entnimmt im Gewinnungsgebiet Wolfsteinerau rund 650.000 Kubikmeter. Hinzu kommen etwa 250.000 Kubikmeter für erlaubnispflichtige Bewässerungen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen sowie rund 350.000 Kubikmeter für betriebliche Nutzungen.
Ein großer Teil des Stadtgebiets liegt im Grundwasserkörper „Quartär – Landshut“, der sich im Isartal von Freising bis nach Plattling erstreckt. Dessen mengenmäßiger Zustand wird weiterhin als gut bewertet. Eine exakte Gegenüberstellung der Entnahmen mit der Grundwasserneubildung ist allerdings nicht möglich, da deren Höhe von zahlreichen klimatischen, geologischen und standortspezifischen Faktoren abhängt.
Seit dem 1. Juli 2026 wird in Bayern außerdem das Wasserentnahmeentgelt – der sogenannte „Wassercent“ – erhoben. Es beträgt zehn Cent pro entnommenem Kubikmeter. Bis zu einer Menge von 5.000 Kubikmetern fällt kein Wassercent an.
Fazit: Die Zahl privater Brunnen und besonders der Genehmigungen für Grundwasserwärmepumpen ist in Landshut deutlich gestiegen. Eine verlässliche Aussage darüber, ob dadurch auch die tatsächlich entnommenen Grundwassermengeninsgesamt gestiegen sind, kann die Stadt aber nicht treffen, weil dafür keine vollständige Statistik vorliegt. Der mengenmäßige Zustand des für große Teile Landshuts relevanten Grundwasserkörpers „Quartär – Landshut“ wird weiterhin als gut bewertet.

