Jahresgesetz zur Änderung des Schulrechts zum Schuljahr 2026/2027
Handyverbot ausgeweitet, Tests digitalisiert, Bürokratie reduziert
Staatsregierung bringt Änderungen im Schulrecht auf den Weg
München. Mit einem Jahresgesetz zur Änderung des Schulrechts sollen zum Schuljahr 2026/2027 verschiedene Anpassungen am Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen umgesetzt werden. Ziel ist es, Bürokratie und Verwaltungsaufwand an den Schulen zu reduzieren und zugleich mehr pädagogische Handlungsspielräume zu ermöglichen.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft den Umgang mit digitalen Medien. Das grundsätzliche Verbot der privaten Handynutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände soll künftig auf die Jahrgangsstufen fünf bis sieben ausgeweitet werden. Damit sollen insbesondere jüngere Schülerinnen und Schüler vor Ablenkung geschützt sowie Konzentration, soziales Miteinander und psychische Gesundheit gestärkt werden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Modernisierung der digitalen Infrastruktur vor. Länderübergreifende Kompetenztests, beginnend mit den Vergleichsarbeiten VERA, sollen schrittweise computerbasiert durchgeführt und weitgehend automatisiert ausgewertet werden. Der bisherige Korrekturaufwand für Lehrkräfte entfällt, Ergebnisse stehen schneller zur Verfügung und können gezielter für individuelle Förderung sowie Schul- und Unterrichtsentwicklung genutzt werden.
Auch bei der verpflichtenden Sprachstandserhebung vor der Einschulung sind Erleichterungen vorgesehen. Liegt bei einem Kind aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung bereits eine logopädische Behandlung vor und besteht kein Förderbedarf in der deutschen Sprache, soll künftig der Befund der Logopädin oder des Logopäden ausreichen. Eine zusätzliche Sprachstandserhebung an der Grundschule ist dann nicht mehr erforderlich.
Zudem sollen die bisherigen „Schulen für Kranke“ künftig die Bezeichnung „Klinikschulen“ tragen. Die neue Benennung wird seit Jahren von Kliniken, Schulen, Verbänden und Betroffenen gefordert und soll die Arbeit dieser Einrichtungen zeitgemäßer beschreiben.
Die Staatsregierung strebt an, das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abzuschließen, damit die Änderungen zum 1. August 2026 und damit zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft treten können.
Fazit:
Die geplanten Änderungen im Schulrecht zielen insgesamt darauf ab, das bayerische Bildungssystem moderner, effizienter und praxisnäher zu gestalten. Durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Stärkung pädagogischer Freiräume sollen Schulen flexibler arbeiten können. Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf klare Schwerpunkte beim Schutz jüngerer Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Medien sowie bei der weiteren Digitalisierung des Bildungswesens.
Ergänzend sorgen gezielte Entlastungen – etwa bei Sprachstandserhebungen – und eine zeitgemäße Umbenennung von „Schulen für Kranke“ zu „Klinikschulen“ für mehr Klarheit und Praxisbezug. Insgesamt verfolgt die Staatsregierung damit einen Ansatz, der sowohl organisatorische Verbesserungen als auch pädagogische Weiterentwicklungen miteinander verbindet.

