Pflege neu geregelt – Entlastungsbudget bringt mehr Flexibilität für Angehörige
Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einer gemeinsamen Leistung zusammengeführt
Pflegende Angehörige haben ab dem 1. Juli 2025 mehr Möglichkeiten zur Entlastung: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Damit fällt der bisher notwendige bürokratische Aufwand weg, Leistungen zwischen beiden Pflegeformen zu übertragen. „Die Zusammenfassung der Leistungen erleichtert es, diese besser und flexibler zu nutzen“, erklärt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Mit dem neuen Entlastungsbudget entfallen wichtige Hürden: So ist künftig keine Vorpflegezeit mehr notwendig, um Verhinderungspflege zu beantragen – bereits mit Feststellung des Pflegegrades kann die Leistung genutzt werden. Auch die maximale Dauer wird ausgeweitet: Verhinderungspflege ist künftig für bis zu acht Wochen pro Jahr möglich. Zudem steigt die finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, etwa bei Pflegegrad 5 auf bis zu 1.986,71 Euro.
Wer bisher noch nicht den vollen Leistungsbetrag ausgeschöpft hat, kann den Rest auch über den 1. Juli hinaus verwenden. Zusätzlich kommen 1.011 Euro aus dem neuen Budget hinzu. Wichtig bleibt: Die Leistungen müssen weiterhin bei der Pflegekasse beantragt werden – am besten frühzeitig. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw//node/105845.