Online-Probestimmzettel zur Kommunalwahl in Landshut
Serviceangebot der Stadt – fast 13.000 Briefwahlanträge eingegangen
Habe ich alle Stimmen verteilt? Wie wirkt sich ein Listenkreuz aus? Ist mein Stimmzettel gültig? Besonders für Erstwähler, die mit dem Wahlsystem der Kommunalwahl noch nicht vertraut sind, ist das interaktive Instrument eine gute Möglichkeit, um sich auf die Wahl vorzubereiten.
Online-Probestimmzettel zur Kommunalwahl
Unterlagen werden verschickt – bislang fast 13.000 Briefwahlanträge
Am 8. März entscheiden die Stimmberechtigten in Landshut über die Neubesetzung der 44 Stadtratssitze sowie über das Oberbürgermeisteramt. Vor dem Wahlsonntag oder dem Ausfüllen der Briefwahlunterlagen kann ab sofort online ein Probestimmzettel aufgerufen werden. Gleichzeitig beginnt der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen.
Bei der Stadtratswahl stehen verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe zur Verfügung: Beim Kumulieren können einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen gegeben werden. Das Panaschieren erlaubt es, Kandidaten unterschiedlicher Listen zu wählen. Alternativ kann über ein Listenkreuz eine komplette Liste angenommen werden, wobei jede dort aufgeführte Person in der angegebenen Reihenfolge eine Stimme erhält. Innerhalb der Liste können zudem einzelne Namen gestrichen werden.
Wer neben einem Listenkreuz zusätzlich Einzelstimmen vergibt, dem werden zunächst die konkret vergebenen Stimmen angerechnet. Verbleibende Stimmen werden den nicht gekennzeichneten Bewerbern der gewählten Liste in der vorgegebenen Reihenfolge zugeordnet. Stimmen können auch ohne Listenkreuz ausschließlich einzelnen Kandidaten – aus einer oder mehreren Listen – gegeben werden.
Zur Vorbereitung stellt die Stadt unter www.landshut.de/probestimmzettel einen digitalen Probestimmzettel zur Verfügung. Dort können Wählerinnen und Wähler ihre Auswahl simulieren und sehen unmittelbar, ob der Stimmzettel gültig ist, wie viele Stimmen bereits vergeben wurden und wie viele noch zur Verfügung stehen. Auch ungültige Konstellationen werden angezeigt. So kann die persönliche Wahlentscheidung in Ruhe geprüft werden.
Die Briefwahl bleibt weiterhin stark nachgefragt. Bis Montagvormittag gingen bei der Stadt 12.860 Briefwahlanträge ein. Wer per Brief wählen möchte, kann den Antrag online bis Dienstag, 3. März, unter www.landshut.de/briefwahl stellen. Möglich ist dies auch über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder schriftlich per Post. Persönlich kann der Antrag bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29b (Foyer), gestellt werden. Dort können die Unterlagen auch direkt abgeholt und in einer bereitgestellten Wahlkabine ausgefüllt werden.
Das Wahlamt ist ab 16. Februar montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 6. März, ist es durchgehend von 8 bis 15 Uhr besetzt.
Wichtig ist die rechtzeitige Abgabe des Wahlbriefs. Berücksichtigt werden nur Unterlagen, die bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr, eingegangen sind. Wer den Wahlbrief per Post versendet, sollte ihn spätestens am Donnerstag, 5. März, abschicken. Alternativ kann der Wahlbrief bis 18 Uhr am Wahltag in die Briefkästen der Rathäuser in der Altstadt oder an der Luitpoldstraße eingeworfen werden.
Für die Oberbürgermeisterwahl ist gegebenenfalls eine Stichwahl am Sonntag, 22. März, vorgesehen, falls keine Bewerberin oder kein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen können bereits jetzt mitbeantragt werden.

