Offener Brief an den Landesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung
Maximilian Götzer, Englbergweg 81, 84036 Landshut
An den
Landesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung
Stefan Rößle
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Per E-Mail
Landshut, 30.03.2020
Sehr geehrter Herr Rößle,
in Zeiten der Corona Krise wird speziell kommunalen Verantwortungsträgern deutlich, wie viel Handlungsbedarf bei einer (grundlegenden) Überarbeitung der Bayerischen Gemeindeordnung besteht.
Besonders die Handlungsfähigkeit von Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten ist momentan enorm eingeschränkt bzw. gänzlich zum Erliegen gekommen.
Aus diesem Grund wende ich mich mit einer Initiative meines Fraktionsvorsitzenden im Landshuter Stadtrat, Rudolf Schnur, an Sie. Die Digitalisierung, die nicht nur seit Jahren in aller Munde ist, sondern auch jüngst von BM Scheuer als großes Ziel für die Zeit nach der Corona-Krise ausgerufen wurde, sollte nicht aufgrund veralteter Normen auf kommunaler Ebene Halt machen.
In den Kommunen ist eine Fortführung der Gremienarbeit elementar, da die
Mandatsträger -was den Informationsaustausch angeht – in Krisenzeiten allein auf das Wohlwollen bzw. die Informationsfreudigkeit der Oberbürgermeister, 1.Bürgermeister und Landräte angewiesen sind.
Daher bitten wir Sie, dieses Thema auch aufgrund seiner Aktualität möglichst schnell aufzugreifen und im Parteivorstand bzw. bei der Staatsregierung anzusprechen. Eine Anpassung der Gemeindeordnung an das 21. Jahrhundert ist überfällig.
Im Anhang der Kommentar des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Landshuter Stadtrat.
Viele Grüße und eine hoffentlich gesunde Zukunft
Ihr
Maximilian Götzer
Stadtrat
Kreisvorsitzender der KPV Landshut
Die Bayerische Gemeindeordnung, die Digitalisierung und ein update
März 16, 2020
In Bayern wird seit geraumer Zeit in Sonntagsreden und in der Eigendarstellung von “Laptop und Lederhose” geworben. Der Ministerpräsident schwärmt von Hightech, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz.
Wenn es dann zu einer Krisensituation kommt müssen ehrenamtliche Gemeinde- und Stadträte feststellen, dass die Gemeindeordnung seit Jahrzehnten hinsichtlich moderner Sitzungsformen still steht. Telefon- und Videokonferenzen, zumindest Abstimmungen im Umlaufverfahren durch Telekommunikationsgeräte wie Telefax oder E-Mail sind fester Bestandteil im Wirtschaftsleben und zum Teil auch schon in der öffentlichen Verwaltung.
Sicheres Online-Banking ist millionenfaches Tagesgeschäft und Standard.
Für Entscheidungen in Gemeinde- und Stadträten ist das alles kein Thema.
Da besteht persönliche Anwesenheitspflicht. Keine Übertragung der Stimme mittels Datenleitungen!
Jetzt in Zeiten des Coronavirus entfallen Sitzungen aus Vorsichtsgründen, da die meisten Sitzungen öffentlich durchgeführt werden sollen.
Höchste Zeit für den Ministerpräsidenten, seinen Innenminister und den bayerischen Landtag der Gemeindeordnung ein update zu kommen zu lassen und der modernen Technik Geltung zu verschaffen.
Rudolf Schnur, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Landshuter Stadtrat
Art. 47 der Bayerischen Gemeindeordnung
Sitzungszwang; Beschlußfähigkeit
(1) Der Gemeinderat beschließt in Sitzungen.
(2) Er ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.
(3) 1Wird der Gemeinderat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig. 2Bei der zweiten Einladung muß auf diese Bestimmung hingewiesen werden.