Daten & Fakten

Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Kostensteigerung macht Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar notwendig

Die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Landshut müssen zum 1. Januar 2025 aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen erhöht werden. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Plenarsitzung am vergangenen Freitag mehrheitlich beschlossen. Grundlage dieses Beschlusses ist die in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschriebene Neukalkulation, bei der die Kommunen auf eine vollständige Kostendeckung zu achten haben. Der neue Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2025 bis 2028.

Ab 1. Januar 2025 gelten damit folgende Jahresgebühren je Meter Straßenfrontlänge für die Straßenreinigung:

–       Reinigungsklasse 1.1 (14-tägige Reinigung) 1,31 Euro (bisher: 0,98 Euro)

–       Reinigungsklasse 1.2 (wöchentliche Reinigung) 2,76 Euro (bisher: 2,07 Euro)

–       Reinigungsklasse 2 (zwei Reinigungen pro Woche) 5,43 Euro (bisher: 4,07 Euro)

–       Reinigungsklasse 3 (drei Reinigungen pro Woche) 10,38 Euro (bisher: 7,96 Euro)

–       Reinigungsklasse 4 (ab vier Reinigungen pro Woche) 12,56 Euro (bisher: 9,84 Euro)

Die Verwaltung wurde vom Stadtrat zudem damit beauftragt, vor dem nächsten Kalkulations-zeitraum – dieser wird die Jahre 2029 bis 2032 beinhalten – die Reinigungshäufigkeit im Stadtgebiet zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu konzeptionieren.

Die Änderungsbescheide, mit denen Grundstückseigentümern die neuen Gebühren mitgeteilt werden, werden im Laufe des Januars 2025 durch das Stadtsteueramt an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger verschickt.

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