Neue Wehrpflicht Regel: Auslandsaufenthalte für junge Männer genehmigungspflichtig
Änderung im Wehrpflichtgesetz sorgt für Diskussionen
Berlin. Eine Änderung im Wehrpflichtgesetz sorgt derzeit für öffentliche Diskussionen. Demnach müssen männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.
Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte
Die Regelung gilt auch für die Verlängerung bereits genehmigter Aufenthalte sowie für die Ausdehnung zunächst nicht genehmigungspflichtiger Auslandsaufenthalte über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus. Genehmigungen sollen grundsätzlich für Zeiträume erteilt werden, in denen keine Einberufung vorgesehen ist. In Härtefällen kann eine längere Genehmigung gewährt werden.
Nach Angaben im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung galt eine vergleichbare Regelung früher nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG), das im Kontext des „Neuen Wehrdienstes“ unter Verteidigungsminister Boris Pistorius eingeführt wurde, wurde diese Einschränkung gestrichen. Die entsprechenden Paragraphen gelten nun dauerhaft.
Neuer Wehrdienst ab 2026
Der sogenannte Neue Wehrdienst soll zunächst freiwillig bleiben. Ab 2026 erhalten Männer eines Jahrgangs – beginnend mit dem Geburtsjahr 2008 – einen Fragebogen zur Eignung und Bereitschaft. Ab Juli 2027 ist eine verpflichtende Musterung für ausgewählte Personen vorgesehen. Sollten sich nicht ausreichend Freiwillige melden, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht aktivieren.
Die allgemeine Wehrpflicht ruht seit 2011, ist jedoch formal nicht abgeschafft und kann im Ernstfall reaktiviert werden.
Quelle: Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa entsprechende Informationen

