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Neue Funktion: Stadt baut digitale Angebote weiter aus

Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann jetzt auch online gestellt werden

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet wieder voran: Ab sofort lässt sich der Antrag auf Unterhaltsvorschuss online einreichen. Der neue Service kann, auch auf dem Smartphone oder Tablet, unter www.landshut.de/unterhaltsvorschuss aufgerufen werden.

Das Angebot ist Teil des Ausbaus der Verwaltung als moderne Dienstleistungsbehörde. Beim Unterhaltsvorschuss-Formular finden sich online auch weitere Informationen zu den Leistungen sowie Angaben zu den benötigten Unterlagen. Der digitale Service ermöglicht eine einfache Antragstellung für Alleinerziehende. Voraussetzung ist die sogenannte BayernID. Wenn man sich einmalig registriert hat, kann dieses Bürgerkonto für alle Online-Dienste genutzt werden, unabhängig von der Behörde. Alternativ ist eine Anmeldung mit Gastzugang möglich, wenn die Online-Funktion des Personalausweises (Ausweis-App) aktiviert ist.

Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden; die Höhe richtet sich nach dem Alter der Kinder.

Neben dem Online-Antrag besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, persönlich im Stadtjugendamt, Rathaus 2, Luitpoldstraße 29b, vorbeizukommen oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

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