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Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen zum 03.04.2022
Die Corona-Maßnahmen der 15. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung werden weiter zum 03.04.2022 gelockert.
Folgende Maßnahmen gelten ab Sonntag:
– Maskenpflicht entfällt in Schulen, öffentlichen Innenräumen und im Handel.
– Im Nah- und Fernverkehr und Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen wie Arztpraxen und Kliniken gilt weiter FFP2-Maskenpflicht.
– Keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr, z.B. bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Einrichtungen.
– In Schulen, Kitas und vulnerablen Einrichtungen wird weiterhin getestet.

