Verkehr

Militärkonvois auf der Straße: Diese Regeln sollten Autofahrer kennen

Militärkonvois sind wieder häufiger auf deutschen Straßen unterwegs. Auch Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder der Polizei fahren regelmäßig im geschlossenen Verband. Für Autofahrer stellt sich dabei oft die Frage: Darf man überholen – und wie verhält man sich an Kreuzungen? Die Zeitschrift auto motor und sport erklärt in ihrer aktuellen Ausgabe, worauf Verkehrsteilnehmer achten sollten.

Beflaggung als Erkennungsmerkmal

Konvois sind in der Regel beflaggt: Alle Fahrzeuge führen auf der linken Seite eine blaue Flagge, das letzte Fahrzeug zusätzlich eine grüne Flagge. Polizeikolonnen sind davon ausgenommen, da sie aufgrund ihrer einheitlichen Lackierung als Verband erkennbar sind.

Vorfahrt auch bei Rot

Ein geschlossener Verband darf eine Kreuzung vollständig passieren, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot springt. Ist das erste Fahrzeug bei Grün in die Kreuzung eingefahren, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge folgen. Es ist unzulässig, einen geschlossenen Konvoi zu unterbrechen.

Überholen nur mit Bedacht

Wer von hinten auf einen Konvoi trifft und überholen möchte, sollte dies möglichst in einem Zug tun, ohne die Kolonne zu unterbrechen. Zwar ist das Einscheren zwischen einzelne Fahrzeuge grundsätzlich erlaubt, wird jedoch nicht empfohlen. In der Praxis ist ein vollständiges Überholen meist nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen möglich. Auf Landstraßen sollte man auf eine geeignete Gelegenheit warten.

Besondere Vorsicht bei überbreiten Fahrzeugen

Militärfahrzeuge sind häufig überbreit und können mehr als eine Fahrspur einnehmen. Beim Entgegenkommen kann es sinnvoll sein, rechts anzuhalten und den Konvoi vorbeifahren zu lassen. Zudem sind die Fahrzeuge oft langsam unterwegs und haben längere Bremswege. Bei Panzern ist besondere Vorsicht geboten: Sie schwenken bei Richtungswechseln stark aus und bieten dem Fahrer nur eingeschränkte Sicht.


Quelle: auto motor und sport, Ausgabe 11

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