Mehr Kontrollen beim Mindestlohn in Landshut gefordert
Gewerkschaft sieht erhöhtes Risiko für Verstöße trotz Lohnerhöhung
Der Zoll soll mehr Mindestlohn-Kontrollen machen. „Damit käme man endlich mehr Betrieben auf die Schliche, die ihren Beschäftigten weniger als die vorgeschriebenen 13,90 Euro pro Stunde bezahlen“, sagt Kurt Haberl von der Gewerkschaft NGG Niederbayern.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Niederbayern fordert einen deutlich höheren Kontrolldruck beim gesetzlichen Mindestlohn in Landshut. Hintergrund ist der seit Januar geltende Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, von dem insbesondere Mini-Jobber profitieren sollen.
Nach Einschätzung der NGG ist jedoch unklar, ob alle Arbeitgeber den höheren Mindestlohn tatsächlich zahlen. „Es wird ganz sicher schwarze Schafe geben“, warnt Kurt Haberl, Geschäftsführer der NGG Niederbayern. Deshalb sei die Kontrolle der Lohnabrechnung für Januar, die im Februar ausgehändigt werde, besonders wichtig.
Besonders betroffen seien Mini-Jobber sowie Beschäftigte ohne Tarifvertrag, die lediglich am unteren Ende der Lohnskala bezahlt würden. Die NGG rät diesen Beschäftigten, ihre Abrechnungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen.
Ein zentrales Problem sieht die Gewerkschaft in der Arbeitszeiterfassung. Wenn Arbeitgeber die tatsächlich geleisteten Stunden nachträglich nach unten korrigierten, um den Mindestlohn rechnerisch einzuhalten, sei dies ein klarer Gesetzesverstoß. „Die Arbeitszeit muss stimmen – alles andere ist Lohntrickserei“, so Haberl.
Die NGG kritisiert zudem, dass die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen insgesamt zu gering sei. Das Risiko, bei Verstößen entdeckt zu werden, sei derzeit niedrig. Insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls könne mit den bestehenden Kapazitäten nicht ausreichend kontrollieren.
Die Gewerkschaft fordert deshalb eine personelle Aufstockung der Kontrolleinheiten und mehr staatliche Kontrollen auch in Landshut. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Mindestlohn tatsächlich bei den Beschäftigten ankomme.
Darüber hinaus betont die NGG, dass der Mindestlohn lediglich eine Untergrenze darstelle. Wirklich fair sei langfristig nur eine Bezahlung nach Tariflohn. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Gewerkschaft für ein Bundestariftreuegesetz aus.
Beschäftigte aus der Lebensmittelherstellung oder der Gastronomie in Landshut können sich bei Fragen zur Lohnabrechnung direkt an die NGG Niederbayern wenden: Telefon 0871 / 14 34 20, E-Mail region.niederbayern@ngg.net.

