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Mehr Klasse statt Masse – 180 Abgeordnete sind genug. Bund der Steuerzahler schließt ein Volksbegehren nicht aus.

„Aus den Erfahrungen nichts gelernt“, müsse man den Regierungsparteien CSU und Freie
Wähler ins Stammbuch schreiben, kritisiert Rechtsanwältin Maria Ritch, Vizepräsidentin
des Bundes der Steuerzahler in Bayern, die Blockadehaltung, wenn es darum gehe, die
Zahl der Landtagsmandate in einem erträglichen Rahmen zu halten.
Der Präsident des Verbandes, Rolf Baron von Hohenhau, warnte die Verweigerer davor,
auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage mit Wahlvorbereitungen zu beginnen. Wer jetzt
Listen aufstelle und Kandidaten nominiere, müsse ein Volksbegehren einkalkulieren, das
mit breiter Zustimmung der Wählerinnen und Wähler diese Pläne zu Fall bringen könne.
Von Hohenhau, erinnerte an die Abschaffung des Senats und die erzwungene
Verkleinerung des Landtags auf 180 Sitze, die bei der Landtagswahl 2003 wirksam
geworden sei. Damals musste der Landtag, ohne irgendwelche Probleme, von 204 um 24
Mandate verkleinert werden. Heute habe der Landtag bereits wieder 205 Abgeordnete und
es sei nicht ausgeschlossen, dass die Zahl nach der Landtagswahl 2023, nach Prognosen
von Fachleuten, auf bis zu 240 Abgeordnete explodieren könnte.
Nach zuverlässigen Berechnungen koste ein Abgeordneter in einer Legislaturperiode rund
1,4 Millionen Euro. Diese Steuergelder für bis zu 60 zusätzliche Abgeordnete, als in der
Verfassung vorgesehen, empöre die Bürger zurecht.
Wie eine Umfrage der FDP-Landtagsfraktion nachweise seien 72 Prozent der Befragten
der Meinung, dass die Zahl der Landtagsstimmkreise in Bayern reduziert werden müsse,
um einen XXL-Landtag zu verhindern. 77 Prozent der CSU-Wähler und 79 Prozent der
Freie-Wähler-Anhänger hätten sich in der gleichen Umfrage ebenfalls für eine Reform
ausgesprochen, informiert Präsident von Hohenhau und fügt hinzu: „Ich fordere die
Blockierer auf, den Aufbau einer Drohkulisse einzustellen. Es gibt keinen stichhaltigen
Beweis für die Behauptung, die Reduzierung der Wahlkreise bewirke eine Schwächung
der politischen Vertretung vor Ort, oder einen Verlust an Bürgernähe. Das gilt auch für das
Argument, ein Landtag mit weit über 200 Abgeordneten mache eine bessere Politik als
von der Verfassung vorgesehene 180 Mandatsträger. Der Bund der Steuerzahler wird mit
den Möglichkeiten der Verbandspolitik dafür sorgen, dass eine parlamentarische
Verweigerungsmehrheit, dieses auch die Bürger brennend interessierende Thema, nicht
geräuschlos vor der Landtagswahl abräumen kann.“
Vizepräsidentin Ritch erinnerte, als eindringliche Warnung an die Regierungsparteien, an
das Volksbegehren der ödp „Schlanker Staat – schlanker Landtag! Weniger ist mehr“, das
vor allem die CSU nicht ernst genommen habe. Diese Blaupause von damals sei auch
heute eine durchaus erfolgversprechende Option um einen XXL-Landtag zu verhindern.
Der Bund der Steuerzahler habe diese Initiativen jeweils massiv unterstützt. Heute zeige
die Entwicklung, dass noch vor der Landtagswahl 2023 gehandelt werden müsse.
Es sei, so Ritch, jetzt die entscheidende Frage, ob die Regierungsparteien in der Lage
seien, ohne Druck eines Volksbegehrens, zeitnah die notwendige Kehrtwende einzuleiten.
Kritik übte sie auch an der „Vernebelungstaktik“ von Innenminister Joachim Herrmann, der
„Besonderheiten des Bayerischen Wahlsystems“, Unterschiede zwischen Landes- und
Bundeswahlrecht oder einen von der Verfassung ausgehenden „Grundsatz der
Deckungsgleichheit“, wonach jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen Wahlkreis
bilden müsse, vorschiebe, um die überfällige Reduzierung der Stimmkreise zu verhindern.
Nach der absehbaren Entwicklung der Zahl der Mandate sei es die Pflicht des
Innenministers, eine notwendige Verfassungsänderung zu unterstützen. Ein
Volksbegehren sei, so Ritch an die Adresse von Herrmann gerichtet,
nicht selten die von Erfolg gekrönte Antwort auf Verschleppungstaktik und
Blockadehaltung.
Der Bund der Steuerzahler fordere die Staatsregierung und die sie tragenden Parteien auf,
mit jetzt notwendigen Maßnahmen sicherzustellen, dass ein aufgeblähter, die
Arbeitsfähigkeit einschränkender Landtag auf Kosten der Steuerzahler, verhindert wird.
Diese Forderung sei ein wesentlicher Wahlprüfstein des Verbandes, der auch Präferenzen
für die Wahlentscheidung zum Ausdruck bringe.: „180 Abgeordnete sind genug. Es war
das Volk, das bei der Abstimmung 1998 diese Zielgröße in der Verfassung verankert
sehen wollte“, stellte Vizepräsidentin Ritch fest. Heute sei es an der Zeit den Volkswillen
zu akzeptieren.

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