Kein Baugebiet im 30-Millionen-Euro Grünstreifen „Nördlich Pflaumenweg“

Im Bausenat am 7. April 2022 ging es um die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Nördlich Pflaumenweg“. Bisher landwirtschaftlich genutzte Wiesenflächen sollten auch eine Wohnbebauung genutzt werden.
Das Ansuchen des Eigentümers wurde mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Mitentscheidend dafür waren die Stellungnahmen des Klimaschutzmanagements und der unteren Naturschutzbehörde, denen die Mehrheit der Stadträte folgte.
Unverständlich war für Stadtrat Rudolf Schnur der Umstand, dass die Historie dieser Grünfläche nicht aufbereitet worden war. Schnur erinnerte daran, dass die Stadt Landshut in dem Bereich der Wolfgangssiedlung vor ca. 30 Jahren Dreißig Millionen (30.0000.000) Euro Steuergelder „verbrannt“ hat. Siehe hierzu:
https://www.wochenblatt.de/archiv/die-schau-die-nie-kam-kostete-30-millionen-euro-104857
Möglicherweise gibt es ein Urteil oder ein andere Bindungswirkung bezüglich der Grünflächen, die im Vorfeld nicht aufbereitet und dem Stadtrat vorgelegt wurde.
Die Leiterin des Stadtplanungsamtes entgegnete Schnur auf seine Frage, ob nicht rechtliche Festsetzungen vorliegen mit „…die Historie und die Ergebnisse der Gerichtsprozesse wurden nicht geprüft, das ist hier auch nur sekundär.“
Thomas Rottenwallner vom Baureferat der Stadt Landshut bestätigte in dem Zusammenhang, dass „…die Stadt vor dem Bundesverwaltungsgericht damals kläglich gescheitert ist…“.
Kommentar:
Angenommen, der Verwaltung wäre gefolgt worden und das Neubaugebiet beschlossen worden. Und darauf würde sich heraus stellen, dass die Grünfläche aufgrund zurückliegender Rechtsbindungen nicht bebaut werden dürfte. Dann hätte die Stadt zum zweiten Mal eine Fehlentscheidung getroffen und erneut Steuergelder vernichtet.

