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Gerlach: Kontrolleinheit für Cannabis-Anbauvereinigungen ist zum 1.7. einsatzbereit

Bayerns Gesundheitsministerin: Nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen auf Prävention

Bayern ist für das Inkrafttreten der Regelungen zu Cannabis-Anbauvereinigungen ab 1. Juli vorbereitet. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach am Freitag hingewiesen. Gerlach betonte: „Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger und vor allem junge Menschen vor den schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabis zu schützen. Deswegen haben wir die Weichen für ein strenges und auf Prävention ausgerichtetes Erlaubnisverfahren für die Anbauvereinigungen gestellt. Bayern ist gut vorbereitet für die nächste vom Bund vorgesehene Phase der umstrittenen Legalisierung.“

Die Ministerin sagte: „Wir haben eine zentrale Kontrolleinheit beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingerichtet, die zum 1. Juli ihre Arbeit aufnimmt und für die Erlaubnisverfahren sowie für die Kontrollen der Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz zuständig ist. Das ist Bayerns Reaktion auf das handwerklich schlecht gemachte Cannabisgesetz der Bundesregierung, das in der Umsetzung viele Fragen und Grauzonen offen gelassen hat. Wir schaffen eine schlagkräftige Kontrolleinheit, die – wie auch schon der bayerische Bußgeldkatalog Konsumcannabis – für andere Bundesländer als Blaupause dienen kann.“

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind für die zentrale Kontrolleinheit insgesamt 20 zusätzliche Planstellen veranschlagt – zehn je Haushaltsjahr. Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, zunächst die ab 1. Juli eingehenden Anträge zu prüfen und künftig die Anbauvereinigungen regelmäßig zu kontrollieren.

LGL-Präsident Prof. Dr. Christian Weidner sagte: „Zum 1. Juli arbeitet planmäßig ein Team für die zentrale Kontrolleinheit, das sich auf die Standorte Oberschleißheim und Erlangen verteilt. Die Bewerbungsverfahren für 2024 sind überwiegend abgeschlossen, und die neu gewonnenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden das Team nach und nach verstärken.“

Gerlach betonte: „Der gesetzlich vorgesehene Start am 1. Juli heißt nicht, dass ab dann in den Anbauvereinigungen sofort Cannabis angebaut werden darf. Ab 1. Juli wird das LGL Anträge von Anbauvereinigungen auf Erteilung einer Anbauerlaubnis entgegennehmen. So ist es gesetzlich vorgesehen.“

Die Ministerin ergänzte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheit werden die Anträge dann sorgfältig prüfen. Dazu gehören auch Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Anhörungen der betroffenen Kommunen. Später sind dann regelmäßige, unangekündigte Kontrollen vorgesehen.“

Gerlach bekräftigte: „Ich bleibe dabei, dass die Cannabis-Legalisierung der falsche Weg ist. Deswegen nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst und werden, neben einem restriktiven Vollzug, die im Konsumcannabisgesetz verankerten Möglichkeiten zur Aufklärung und Prävention so effektiv wie möglich nutzen. Wir werden uns daher in den Erlaubnisverfahren insbesondere auch die Maßnahmen für einen umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz in den Anbauvereinigungen genau anschauen.“

Die Ministerin verwies auf zahlreiche bayerische Programme, um die Cannabisprävention zu stärken und gerade junge Altersgruppen zu schützen. Seit Ende 2022 fördert das Gesundheitsministerium beispielsweise im Rahmen der bayerischen Cannabis-Präventionsstrategie einen Präventions-Workshop für die Jahrgangsstufen acht bis zehn an Schulen. Dabei werden Jugendliche über die Risiken des Cannabiskonsums aufgeklärt und so in die Lage versetzt, informierte und verantwortungsbewusste Entscheidungen zum Umgang mit Cannabis zu treffen. Um die Cannabisprävention erfolgreich in den schulischen Alltag zu integrieren, gibt es darüber hinaus auch den Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“, um Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte auf die Herausforderungen im Umgang mit Cannabis im schulischen Kontext vorzubereiten. Nach der Pilotphase und abschließender Evaluation in Bayern wird der Online-Kurs in diesem Sommer bundesweit eingeführt.

Gerlach sagte: „Bayern geht beim Thema Cannabis-Prävention mit großen Schritten voran. Wir nehmen hier ganz bewusst bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Mir ist wichtig, dass junge Menschen frühzeitig und altersgerecht über die Gefahren von Cannabis und anderen Drogen aufgeklärt werden. Gerade für junge Menschen sind die gesundheitlichen Risiken besonders hoch. Da bis weit in die dritte Lebensdekade die Hirnreifung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann der Konsum zu Störungen der Gehirnentwicklung mit Einbußen in Lern- und Gedächtnisleistungen führen. Zudem besteht für junge Menschen ein deutlich erhöhtes Risiko, infolge des Konsums von Cannabis an psychischen Störungen wie Abhängigkeit, Depressionen, Angststörungen und Psychosen zu erkranken.“

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