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Gerichtstermin für unsere Musterklage Rentenbesteuerung

PM Nr. 10

Mündliche Verhandlung findet im Mai statt
Zahlen Senioren zu viel Steuern? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesfinanzhof am 19. Mai. Hintergrund ist eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage, die sich gegen die Doppelbesteuerung von Renten richtet. Die Gerichtsverhandlung wird von vielen Senioren dringend erwartet. „Das Bundesfinanzministerium hat die Doppelbesteue-rung stets bestritten, selbst als versierte Experten auf das Problem hinwiesen“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Da die Politik nicht handelt, muss das Thema jetzt vor Gericht gelöst werden.“
Der Fall: Kurz erklärt
Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler klagt ein Zahnarzt, der eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, dem berufsständischen Versorgungswerk sowie private Renten bezieht (Az.: X R 20/19). In seinem Fall hat die Vorinstanz – das Hessische Finanz-gericht – bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig abgetan. Der zweite Kläger ist ebenfalls BdSt-Mitglied und Steuerberater. Auch in seinem Fall geht es um die Doppelbesteuerung (Az.: X R 33/19). Diese kann entstehen, wenn während des Er-werbslebens Beiträge zur Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wer-den und die Rente bei der Auszahlung erneut besteuert wird. Wie konkret gerechnet wird, wird voraussichtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein. Das Bundesfinanzministerium ist den Verfahren beigetreten.
Unser Tipp: Standhaft bleiben
Wer auch in seinem Fall eine Doppelbesteuerung vermutet, kann gegen seinen Steuerbe-scheid beim Finanzamt Einspruch einlegen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat. Verspäte-te Einsprüche werden nicht akzeptiert. Unser Verband bietet Senioren dazu einen Muster-einspruch an. Oft versuchen die Finanzämter, die Rentner dann zur Rücknahme des Ein-spruchs zu bewegen und fordern Unterlagen nach. Senioren sollten aber auf ihrem Ein-spruchsrecht beharren und ergänzend auf die anstehende mündliche Verhandlung verwei-sen. „Bleiben Sie standhaft“, betont Holznagel. Denn die konkrete Berechnung und Nach-weispflicht ist gerade Gegenstand der Gerichtsverfahren.
So geht es weiter
Beide Urteile werden voraussichtlich ebenfalls im Mai, aber an einem gesonderten Termin, verkündet. Wer dann profitiert, hängt vom konkreten Urteilsspruch ab.
Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler einge-tragener Verein. Unsere Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge unserer freiwilligen Mitglieder und über zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung finanziert. Über 200.000 Mitglieder und Spender unterstüt-zen den Bund der Steuerzahler. Der Verband, der 1949 gegründet wurde, ist in 15 eigenständigen Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland tragen.

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