FREIE WÄHLER wollen Klarheit bei Erschließungsbeiträgen
Fraktion fordert mehr Vertrauensschutz für Bürger und klare gesetzliche Regelungen

Erschließungsbeiträge: FREIE WÄHLER-Fraktion möchte Vertrauensschutz der Bürger stärken
Pohl: Als Beginn der erstmaligen Herstellung gilt aus unserer Sicht der Zeitpunkt, in dem die Straße Erschließungsfunktion hat
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Pressemeldung „Währet den Anfängen: Das Herumschrauben an den Erschließungsbeiträgen muss sofort beendet werden“ des Bayerischen Gemeindetags vom 18. Mai 2026 übersenden wir Ihnen ein Statement von Bernhard Pohl, Erster stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:
„Wir FREIE WÄHLER haben 2018 die Straßenausbaubeiträge (STRABS) zu Fall gebracht, da diese häufig den gemeinschaftlichen Frieden in unseren Gemeinden ins Wanken gebracht und als ungerechte Belastung wahrgenommen wurden. In letzter Zeit kommt es allerdings bei der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen (STREBS) zu Unverständnis. Der Erschließungsbeitrag ist vom Eigentümer zu zahlen, weil er ihm einen Erschließungsvorteil bringt und es ihm ermöglicht, sein Grundstück (baulich) zu nutzen. Das Kommunalabgabengesetz gibt vor, dass Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden dürfen, wenn seit Beginn der Erschließung mindestens 25 Jahre vergangen sind.
Es häufen sich Fälle, in denen Anwohner trotzdem nach über 25 Jahren zur Kasse gebeten werden – mit der Begründung, dass frühere Baumaßnahmen lediglich als Provisorien einzustufen seien. Grundstückseigentümer müssen dann bis zu 90 Prozent der Kosten übernehmen.
Das führt vor Ort oftmals zu gesellschaftlichen Verwerfungen und wird als ungerecht empfunden. Wir als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion möchten mit einer Klarstellung des Begriffs der erstmaligen Herstellung im Kommunalabgabengesetz diese Probleme angehen. Wir müssen sowohl für unsere Bürger als auch für die Verwaltung einen verlässlichen Rahmen schaffen. Als Beginn der erstmaligen Herstellung gilt aus unserer Sicht der Zeitpunkt, in dem die Straße Erschließungsfunktion hat. Zentral für den Anwohner ist nämlich die Funktion der Straße und nicht die Frage, ob es sich bei einer Straße um ein Provisorium handelt oder nicht.
Wir haben nach dem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2023, das eine sehr spitzfindige Einzelfallprüfung vorsieht, die Aufgabe, für Rechtssicherheit zu sorgen und durch eine gesetzliche Klarstellung den bereits 2016 vorhandenen Willen des Gesetzgebers zur Geltung zu bringen. Schlussendlich muss der Grundsatz gelten: Wenn sich die Kommune bei der ordnungsgemäßen Herstellung der Straße mehr als 25 Jahre Zeit lässt, muss sie die Kosten selbst tragen.
Wir FREIE WÄHLER im Landtag werden mit unserem Koalitionspartner dazu Gespräche führen. Wir bleiben damit unserer Linie treu, die wir bereits in der Vergangenheit zu STRABS und STREBS verfolgt haben.“

