Bericht der Polizeiinspektion Vilsbiburg vom 16.08.2021
VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT. Mit E-Longboard auf öffentlichen Straßen unterwegs
Am Sontag, den 15.08.2021 gegen 10.00 Uhr, fuhr ein 29-jähriger Vilsbiburger mit einem elektrisch betriebenen Longboard auf öffentlichem Verkehrsgrund in der Oberen Stadt. Als der Mann auch noch ein Rotlicht missachtete wurde er durch eine Streife einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dem Mann war anscheinend nicht bewusst, dass er mit diesem elektrischen Skateboard ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führte, auf das wegen der Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h die Verkehrsvorschriften voll angewendet werden. Nach einem positiven Drogentest wurde der Mann schließlich wegen, Fahrens unter Drogeneinwirkung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis (für dieses Fahrzeug ist die Klasse B erforderlich), einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und weiteren Verstößen nach der Fahrzeugzulassungs- und der Straßenverkehrsordnung angezeigt.
Solche Fahrzeuge können im Internet ohne Probleme erworben werden (Höchstgeschwindigkeiten oft über 30 km/h). Die rechtlichen Voraussetzungen werden meist nur im Kleingedruckten genannt. In Deutschland ist ein Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht gestattet, da diese Fahrzeuge nicht „zugelassen“ werden können. Einzige Ausnahme sind E-Scooter und Segways mit entsprechender Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen.

