Eine Zentralküche im Naturidyll?
Im letzten Bausenat der Stadtratsperiode wurde der Antrag behandelt auf einer Teilfläche von ca. 1300 m2 eine „Neuerrichtung einer Anlage für inkludierendes Wohnen und Arbeiten“ an der Oderstraße in Landshut-Auloh auf den baurechtlichen Weg zu bringen.
Die Fläche auf der sich die Evangelisch-Lutherische Kirche befindet, war bereits in der ehemaligen Gemeinde Frauenberg (bis August 1974) als „Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche“ ausgewiesen und dient damit seit dem grundsätzlich der Allgemeinheit.
Das gesamte Grundstück ist ca. 3000m2 groß und in Bezug auf die aktuelle Nutzung zweigeteilt. Auf der Osthälfte findet sich die Kirche mit Verwaltungsanbau und Vorplatz. Die Westhälfte ist seit mindestens 50 Jahren als Grünfläche weitgehend sich selbst überlassen. Darauf stehen derzeit wenige Spielgeräte, Stühle sowie ein ausrangierter Bauwagen. Auf dieser Grünfläche stehen insgesamt 22 Bäume wovon 20 von der Baumschutzverordnung geschützt sind.
Für den Ortsteil Auloh wurde im urspünglichen Bebauungsplan im Bereich der Neißestraße eine größere Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Hier sind die katholische Kirche, der katholische Kindergarten, die Grundschule und der Friedhof angesiedelt. Im übrigen Ortsteil Auloh findet sich mittig nur die jetzt zur Hälfte zur Disposition gestellte Gemeinbedarfsfläche um die evangelische Kirche.
In der neuen Planung soll neben dem geplanten Wohngebäude mit drei Vollgeschossen eine gewerbliche Großküche eingerichtet werden, die von den Mitgliedern des Bausenats wegen ihrer Größe länger diskutiert wurde. „Als soziales Projekt gesehen, sei eine Großküche von Bedeutung, durchaus vertretbar, und man solle es sehr positiv betrachten“, meinte abschließend Oberbürgermeister Putz.
Die Stadträte Ludwig Graf und Rudolf Schnur aus Auloh, die gemeinsam mit Bürgern aus Auloh das Großprojekt in dem bisherigen Naturidyll skeptisch betrachtet, beantragten die Angelegenheit zunächst, wie beim ersten Anlauf der Versiegelung der Fläche im Jahr 2016, den Umweltsenat zu beteiligen.
Dieser hatte damals nach einstimmiger Kenntnisnahme der Stellungnahmen mit 8:2 beschlossen:
„Der Umweltsenat empfiehlt dem Bausenat, den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan für das Vorhaben der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Erlöserkirche Landshut nicht zu ändern und für das Grundstück die Festsetzung „Fläche für den Gemeinbedarf“ zu belassen.“
Die allgemeine und naturschutzrechtliche Stellungnahme war damals eindeutig:
“Der vorhandene Baumbestand besteht überwiegend aus Feldahorn. Daneben sind auch mehrere Strauchgruppen und Naturverjüngung aus dem Altbaumbestand vorhanden. Die Gehölze sind Lebensraum für die heimische Vogelwelt und erfüllen zusammen mit anderen Gehölzgruppen, die locker verstreut in Auloh auf Privatgrundstücken noch vorhanden sind, eine Trittsteinfunktion für die heimische Vogelwelt.
Für das Mikroklima in der umgebenden Siedlung sind Grünflächen in der vorliegenden Größenordnung regelmäßig ausgleichend wirksam. Aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sollte die Grünfläche erhalten bleiben und nicht mit zwei relativ großen Baukörpern und oberirdischen Stellplätzen weitgehend versiegelt werden.
Unabhängig von der naturschutzfachlichen Betrachtung sollte bedacht werden, dass der überbaute Grundstücksteil für den Gemeinbedarf unwiederbringlich verloren ginge. Auloh hatte in den vergangenen Jahren ein starkes Wachstum zu verzeichnen und es ist wohl nicht auszuschließen, dass die Fläche eines Tages für eine konkrete Maßnahme des Gemeinbedarfs benötigt wird. Die Festsetzung des Flächennutzungsplanes sollte weiterhin bestehen bleiben.“
Als weitere Argumente wurden jetzt in die Diskussion im Bausenat eingebracht:
- Im gesamten Wohngebiet von Alt-Auloh gibt es derzeit keine Bebauung mit drei Vollgeschossen; vor wenigen Jahren wurde in der Umgebung des betreffenden Grundstücks selbst die Anlegung von Kniestöcken abgelehnt.
- Ein Flachdach wäre in weitem Umkreis ein Novum.
- Die Grundfläche und der Umfang des geplanten Wohngebäudes übertrifft das des Kirchengebäudes. Die Grundfläche der gewerblichen Zentralküche entspricht annähernd der Grundfläche der Kirche. Fazit: es handelt sich um eine geplante Nachverdichtung und Versiegelung, die sich nicht in die Umgebung einfügt und möglicher Weise Nachahmer motiviert.
- Das Muster-Wohngebäude für Inklusion des Vereins AnsWerk e.V. in Mitterwöhr wurde nicht mit drei Vollgeschossen errichtet, obwohl dort in der Umgebung bereits solche Wohngebäude bestanden.
- Eine gewerbliche Zentralküche mit Cateringstützpunkt gehört nicht in ein Wohngebiet, dort sind nur nichtstörende Gewerbe möglich. Eine Erweiterungsmöglichkeit besteht innerhalb der seit Jahrzehnten bebauten Wohngrundstücke nicht.
- In Auloh besteht seit Jahren Nachfrage nach einem Seniorensitz bzw. Altenheim. Anfragen an den Grundstückseigentümer in dieser Hinsicht sollen bisher nicht beantwortet worden sein.
- Es geht nicht um den Bestand des Vereins oder gar gegen seine Arbeit oder das inkludierte Wohnen. Es geht vielmehr um die Abwägung zwischen an verschiedenen Orten möglichem sozialem Handeln und den Allgemeingütern Naturschutz, Klimaschutz, Gemeinbedarf, Lärmschutz, Geruchsbelästigung und vermehrtem Verkehrsaufkommen in verschiedenen Wohnstraßen ohne Geh- und Radwege.
Die die äußerst dürftige und ihrer Aufgabe nicht im Ansatz nachkommende Stellungnahme des Klimaschutzmanagement vom 22.04.2020 „…keine Einwände/Äußerungen…“ wurde als nicht nachvollziehbar beurteilt.
Im übrigen müssen bei Aufrechterhaltung des Verlagerungswunsches der derzeitigen Zentralküche von AnsWerk e.V. von der Friedhofstraße/Niedermayerstraße in die Mitte des Wohngebietes Auloh ein schalltechnisches Gutachten und ein Lüftungskonzept bezüglich der Küchenabluftreinigung erstellt werden.
Die nächste Behandlung des Projekts erfolgt nun im Umweltsenat.
Fotos: Klartext.LA
Pläne: Stadt Landshut