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Einbürgerung und Einbürgerungstest

Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber bereits viele Jahre in Deutschland lebt, kann sich einbürgern lassen. Dazu ist ein Einbürgerungstest erforderlich, bei dem 33 Fragen aus verschiedenen Gebieten beantwortet werden müssen. Zusätzlich muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Sinnvoll ist eine Vorbereitung auf den Einbürgerungstest. Dazu steht online ein Einbürgerungstest auf Probe zur Verfügung.

Was wird für eine Einbürgerung benötigt?

Ein bestandener Einbürgerungstest ist Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland. Wer einen Einbürgerungstest absolvieren möchte, muss sich bei der zuständigen Prüfstelle in der Nähe seines Wohnorts dafür anmelden. Das Ausländeramt informiert über die zuständigen Prüfstellen. Für den Einbürgerungstest agieren auch viele Volkshochschulen als Prüfstellen. Bei der Prüfstelle muss ein Termin für den Einbürgerungstest vereinbart werden. Derjenige, der den Termin vereinbaren möchte, muss dazu persönlich bei der Prüfstelle erscheinen. 

Zusätzlich zum Einbürgerungstest muss bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für die Einbürgerung gelten noch weitere Voraussetzungen: 

    • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
    • unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland
    • Einkommen, das die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich selbst und unterhaltsberechtigte Angehörige ermöglicht
    • Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
    • keine Verurteilung aufgrund einer Straftat

Eine weitere Voraussetzung war eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren in Deutschland. Das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft. Ab dann liegt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland für die Einbürgerung nur noch bei fünf Jahren.

Tipp: Mit einer gelungenen Integration, beispielsweise durch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium in Deutschland, kann die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. 

Dauer der Einbürgerung

Mit der Dauer der Einbürgerung ist nicht die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland gemeint, die Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Es handelt sich um die Bearbeitungsdauer des Einbürgerungsantrags. Bevor der Antrag gestellt wird, muss der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert sein. 

Von der Terminvereinbarung für den Einbürgerungstest bis zum eigentlichen Einbürgerungstest kann es mehrere Wochen dauern. Der Einbürgerungstest selbst dauert nur 60 Minuten. Da gegenwärtig viele Menschen einen Einbürgerungstest absolvieren, kann die Auswertung mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Es ist durchaus möglich, dass der Prüfling sechs Monate lang auf sein Ergebnis warten muss, das ihm per Post zugeschickt wird. 

Wie lange es von der Antragstellung auf Einbürgerung bis zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft dauert, unterscheidet sich, je nach Behörde und Bundesland. Gibt es bei einer Behörde viele Antragsteller, kann die Prüfung der Unterlagen und Voraussetzungen mehr als ein Jahr dauern.

Was wird bei einem Einbürgerungstest gemacht?

Bei einem Einbürgerungstest müssen innerhalb von 60 Minuten 33 Fragen aus verschiedenen Gebieten beantwortet werden, die das Leben in Deutschland betreffen. Davon sind 30 Fragen allgemein und beziehen sich auf die Menschen, die Geschichte, die Gesellschaft und die Demokratie in Deutschland. Weitere drei Fragen beziehen sich auf das Bundesland, in dem der Testkandidat seinen Erstwohnsitz hat.

Die Fragen werden mit multiple Choice beantwortet, bei denen vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl stehen. Der Testkandidat muss eine Antwort davon auswählen. Mindestens 17 der 33 Fragen müssen richtig beantwortet werden, damit der Test als bestanden gilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wertet den Test aus und schickt dem Prüfling das Ergebnis per Post zu. Das Ergebnis ist nicht online abrufbar. Prüflinge können sich jedoch online über den Stand der Bearbeitung informieren.

Wurde der Einbürgerungstest bestanden, ist er unbegrenzt gültig. Es ist daher auch möglich, ihn einige Zeit vor dem Antrag auf Einbürgerung zu absolvieren. 

Wer beim Einbürgerungstest durchfällt, kann ihn jederzeit und beliebig oft wiederholen. Bei jedem Einbürgerungstest fällt eine Gebühr von 25 Euro erhoben. 

Tipp: Wer sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten möchte, kann online beliebig oft einen Einbürgerungstest auf Probe absolvieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt einen Testkatalog mit ungefähr 310 Fragen kostenlos zur Verfügung. Die Vorbereitung ist bei verschiedenen Prüfstellen auch mit Übungs- und Einbürgerungskursen möglich. Die Teilnahme daran ist keine Pflicht. Auch eine Einbürgerungs-App für das Handy kann genutzt werden. 

Einbürgerungstest online absolvieren

Ein Einbürgerungstest kann nicht online absolviert werden. Der Prüfling muss bei der Prüfstelle erscheinen und dort den Einbürgerungstest schriftlich vornehmen. Auch die Anmeldung für einen Einbürgerungstest ist nicht online möglich. Wer sich anmelden möchte, muss direkt persönlich bei der Prüfstelle erscheinen. 

Eine Vorbereitung auf einen Einbürgerungstest ist hingegen online möglich. Sie bedarf keiner Anmeldung. Der Testkatalog des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist jederzeit online zugänglich. 

Wann ist kein Einbürgerungstest erforderlich?

Tatsächlich muss nicht jeder einen Einbürgerungstest durchführen, um eingebürgert zu werden. Verschiedene Personengruppen können sich vom Test befreien lassen oder sind bereits von vornherein befreit.

Kinder unter 16 Jahren können ohne Einbürgerungstest eingebürgert werden. Weiterhin sind Menschen vom Einbürgerungstest befreit, wenn sie aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung die erforderlichen Kenntnisse nicht erwerben können. Wer als Ausländer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Verwaltung oder mit rechtlichen Anteilen absolviert hat, ist zu einem Einbürgerungstest nicht verpflichtet und kann sich befreien lassen. 

Mit der Reform des Einwanderungsgesetzes ist ab dem 27. Juni 2024 ein Einwanderungstest auch nicht für ehemalige Gastarbeiter und deren zugereiste Ehepartner erforderlich. Diese Personen können sich von einem Einbürgerungstest befreien lassen und dann den Antrag auf Einbürgerung stellen. 

Quelle:

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