Ein Rückblick: Ein Verwaltungsgericht für Niederbayern in Landshut?
Die Fakten: Der Vorstoß begann im Jahr 2017 mit einer Initiative des damaligen MdL Florian Hölzl:
PRESSEMITTEILUNG: 7.9.2017
Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niederbayern stärken
MdL Florian Hölzl: „Ziel ist eine ergebnisoffene Prüfung eines eigenen niederbayerischen Verwaltungsgerichts“
Landshut – CSU-Landtagsabgeordneter Florian Hölzl nimmt gegenwärtig die verwaltungsgerichtlichen Strukturen im Freistaat Bayern besonders unter die Lupe und zieht hierbei einen eigenen Verwaltungsgerichtsstandort im Regierungsbezirk Niederbayern in Betracht. Aktuell sind abgesehen von Niederbayern in allen bayerischen Regierungsbezirken Verwaltungsgerichte für die Klärung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten eingerichtet. Ein Verwaltungsgericht ist zum Beispiel für das Verfahren eines Bauwerbers auf Erteilung einer Baugenehmigung, eines Grundstückseigentümers wegen eines von der Gemeinde eingeforderten Erschließungsbeitrags oder auch für die Überprüfung von Asylentscheidungen zuständig. In räumlicher Hinsicht ist das Verwaltungsgericht Regensburg, was bayernweit einmalig ist, sowohl für den Regierungsbezirk Oberpfalz wie auch für den Regierungsbezirk Niederbayern zuständig. Für CSU-Landtagsabgeordneten Florian Hölzl, ausgebildeter Verwaltungsjurist und vor seinem Landtagseinzug im Herbst letzten Jahres als Abteilungsleiter am Straubinger Landratsamt beschäftigt, ist die bestehende örtliche Zuständigkeitsverteilung nicht in Stein gemeißelt: „Die Doppelzuständigkeit des im Dezember 1946 gegründeten Regensburger Verwaltungsgerichts muss unaufgeregt hinterfragt werden. Ich werde mich daher in München für eine Überprüfung dieser zweifachen Zuständigkeit einsetzen“, so Hölzl. Auch die Einwohnerzahlen würden dafür sprechen: „Mit 1,21 Millionen Einwohner ist Niederbayern zum Beispiel größer als Oberfranken (1,06 Millionen Einwohner), das in Bayreuth ein eigenes Verwaltungsgericht hat“, so der Landtagsabgeordnete weiter. In die Überlegungen müssten auch die Bevölkerungsvorausberechnungen einbezogen werden: „Die Statistiker sagen für Niederbayern bis 2035 einen Bevölkerungsanstieg um 4,8 Prozent voraus. Der Stadt Landshut wird gar ein Plus von 13,8 Prozent und dem Landkreis Landshut ein Plus von 10,6 Prozent in Aussicht gestellt“, sagt Hölzl. Gerade die hohen Fallzahlen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit generell und am Verwaltungsgericht Regensburg im Besonderen würden für eine fundierte Standortanalyse sprechen. So habe sich die Zahl der Neueingänge am Verwaltungsgericht Regensburg im Jahr 2016 auf beträchtliche 6.263 Fälle belaufen. Von einer Diskussion über einen genauen Standort innerhalb Niederbayerns hält Hölzl nichts: „Auch wenn die Bezirkshauptstadt Landshut natürlich für einen niederbayerischen Gerichtsstandort prädestiniert ist, will ich aktuell keine Standortdiskussion vom Zaun brechen. Mir geht es im jetzigen Stadium schlicht darum, dass die Doppelzuständigkeit des Verwaltungsgerichts Regensburg für die Oberpfalz und Niederbayern aufgrund veränderter Realitäten und vor dem Hintergrund der erfolgreichen bayerischen Dezentralisierungspolitik einer ergebnisoffenen Prüfung unterzogen wird“, fasst CSU-Landtagsabgeordneter Florian Hölzl seine Initiative abschließend zusammen.
Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion nahm diese Initiative in seiner Haushaltsrede am 8.12.2017 auf:
„…Gerade weil wir die ILS aus der Stadt verabschieden müssen, das Polizeipräsidium nach Straubing kam und das Landratsamt so gut wie sicher in den Landkreis ausgelagert wird und wir als einzige Regierungshauptstadt über kein Verwaltungsgericht verfügen, werden wir Antragsteller gemeinsam dieses Grüne Zentrum jetzt mehr denn je einfordern….“
Die Entscheidung der Staatsregierung in der LZ vom 16.01.2020: