Ehrenamt

Ehrenamtliche Richter und Richterinnen für das Verwaltungsgericht gesucht

Das Landratsamt Landshut sucht Landkreisbürgerinnen und – bürger, die sich für die Amtszeit von 01. April 2025 bis 31. März 2030 als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter am Verwaltungsgericht Regensburg zur Verfügung stellen wollen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Vom diesem Amt sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Äm-ter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Außerdem sollen Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht zu ehrenamt-lichen Richterinnen bzw. ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern können berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtages, der Bundesregierung oder der Staatsregierung
  • Richter
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten ge-schäftsmäßig besorgen

Interessenten für das Amt der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Rich-ters am Verwaltungsgericht, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und für die keiner der genannten Ausschlussgründe vorliegt, können sich bis spätestens 31. Mai 2024 beim Landratsamt Landshut mittels eines Meldebogens und der Erklärung zur Verfassungstreue anmelden.

Der Meldebogen und die Erklärung zur Verfassungstreue sind zu finden unter www.landkreis-landshut.de/aktuelles.

Bei telefonischer Anmeldung (Tel. 0871/408-1104) werden der Meldebogen und die Erklärung zur Verfassungstreue zugesandt.

Umfangreiche Informationen zum Thema richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsge-richt können einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration entnommen werden:
https://vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf

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