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Dringlichkeitsantrag zum Verkehrssenat vom 17.10.2024

Es soll im Verkehrssenat über die derzeit angewandte Regelung für Be- und Entladetätigkeiten in der gesamten Innenstadt, sowie im Bereich der Alt- und Neustadt mit Ihren Verbindungsgassen, berichtet werden.
Sollten Anpassungen bzw. Erweiterungen der Regelung für Be- und Entladetätigkeiten verkehrsrechtlich möglich sein, wäre dies dem Verkehrssenat zu berichten.

Begründung: Der Einzelhandel in unserer Stadt hat seit Jahren sehr mit dem Online-Handel zu kämpfen. Vor allem die kleinen Verkaufsgeschäfte und Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Blumengeschäfte, Boutiquen und Schuhgeschäfte in den Gassen müssen Ihre Läden häufiger versorgen. Verträgliche Regelungen von Be- und Entladezeiten oder Ausweisung von Ladeplätzen würden auch zum Erhalt der kleinen Geschäfte in der Innenstadt beitragen.

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