AllgemeinDaten & FaktenGesundheit & MedizinPolitikPopulärSicherheit

CORONA: ÄNDERUNG DER ALLGEMEINVERFÜGUNG FÜR EINREISENDE AUS DEM AUSLAND

Corona: Änderung der Allgemeinverfügung für Einreisende aus dem Ausland

Es bedarf einer erneuten Änderung der Allgemeinverfügung, weil die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 9. April erlassene Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) mit Wirkung zum 10. April, 0 Uhr, an die Stelle der Ziffern 2 und 3 der Allgemeinverfügung der Stadt Landshut (die verbindliche Allgemeinverfügung wurde bereits in der Tageszeitung veröffentlicht und ist auch unter www.landshut.de/allgemeinverfuegung nachzulesen) getreten ist.

Nach der neuen Rechtsverordnung müssen sich alle Personen, die auf dem Land-, Seeoder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Freistaat Bayern einreisen, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort über einen Zeitraum von 14 Tagen häusliche Quarantäne einhalten. In der Stadt Landshut hat vorausschauend eine solche Regelung bereits seit 24. März für Personen gegolten, die aus einem vom Robert-Koch-Institut festgestellten internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland in die Stadt Landshut gelangt sind. Personen, die hiernach bis 9. April, 24 Uhr, quarantänepflichtig geworden sind, bleiben dies bis zum Ende ihrer 14-tägigen Quarantänepflicht. Andere quarantänepflichtige Personen sind hiervon nicht betroffen. Die näheren Einzelheiten sind in der Allgemeinverfügung vom 14. April geregelt, die unter www.landshut.de/allgemeinverfuegung eingesehen werden kann.

 

Foto: Archiv/Klartext.LA

Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"