Polizeiinspektion Landshut

Brandstiftung / Trunkenheit im Verkehr / Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bericht der Polizeiinspektion Landshut vom 01.11.2024

Stadt Landshut

Brandstiftung an einer Hecke

LANDSHUT. Am Donnerstag, den 31.10.2024, gegen 18:30 Uhr kam es im Bereich der Karl-Holzer-Straße zum Brand einer ca. 3 x 3 m großen Hecke. Nach ersten Erkenntnissen muss eine bislang unbekannte Person die Hecke mit einem derzeit nicht näher bestimmbaren Brandmittel angezündet haben. Der Brand wurde noch rechtzeitig entdeckt und konnte gelöscht werden. An der Hecke entstand ein Sachschaden von ca. 1.500 Euro. Gebäude oder Personen kamen durch die Brandlegung nicht zu Schaden. In diesem Zusammenhang bittet die Polizeiinspektion Landshut um Hinweise aus der Bevölkerung zum Verursacher des Brandes unter der Rufnummer 0871 9252 0.

Landkreis Landshut

Trunkenheit im Verkehr

ESSENBACH. Am Donnerstag, den 31.10.2024, gegen 17:00 Uhr wurde der Fahrer eines Kleinkraftrades-Mofa auf der Straubinger Straße einer Kontrolle unterzogen. Bei der Anhaltung konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden, welche auf eine Fahruntüchtigkeit schließen ließen. Zudem war dem 54-jährigen bereits im Jahr 2021 wegen dem Konsum von Rauschmitteln die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen worden. Nachdem der aus dem Gemeindebereich Neufahrn i. NB stammende Fahrzeugführer einen Drogenschnelltest ablehnte wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus angeordnet. Sollten beim Fahrer Rauschmittel nachgewiesen werden können, hat dieser mit einer Geldstrafe im mittleren, vierstelligen Bereich zu rechnen. Außerdem dürfte er auch weiterhin auf einen Führerschein verzichten müssen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

ESSENBACH. Am Donnerstag, den 31.10.2024, gegen 16:00 Uhr wurde der 59-jährige Fahrer eines Motorrollers auf der Straubinger Straße einer Kontrolle unterzogen. Bei der Anhaltung gab dieser sofort an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Jedoch sollte es sich bei seinem Fahrzeug lediglich um ein fahrerlaubnisfreies Kleinkraftrad-Mofa handeln. Eine Überprüfung vor Ort ergab Hinweise darauf, dass eine Manipulation zur Steigerung der für Mofas erlaubten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h vorliegt. Darauf angesprochen räumte der aus dem Gemeindegebiet Adlkofen stammende Fahrer ein, dass sein Fahrzeug möglicherweise 40 km/h fahren könnte. Damit wäre der Motorroller allerdings fahrerlaubnispflichtig, weshalb die Weiterfahrt unterbunden werden musste. Das Fahrzeug wurde zur Überprüfung der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit sichergestellt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, wobei der Fahrer mit einer Geldstrafe im unteren, vierstelligen Bereich zu rechnen hat.

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