Bezahlbarer Wohnraum in Landshut: Anspruch oft größer als gedacht
Wohnberechtigungsschein auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen möglich
Landshut. Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten knapp – doch mehr Menschen haben Anspruch auf eine geförderte Wohnung, als häufig angenommen wird. Darauf weist das Sozialamt der Stadt Landshut hin.
Wohnberechtigungsschein als Voraussetzung
Grundlage für die Anmietung einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) oder ein Vormerkbescheid. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach dem Einkommen und der Größe des Haushalts. Die Einstufung erfolgt in drei Einkommensstufen (I bis III) auf Basis der eingereichten Unterlagen.
Entgegen verbreiteter Annahmen können nicht nur Personen mit sehr geringem Einkommen einen WBS erhalten. Auch berufstätige Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie Alleinstehende, Familien, Seniorinnen und Senioren oder Alleinerziehende kommen unter Umständen infrage.
Mögliche zusätzliche Mietentlastung
Für bestimmte Wohnungen kann zudem eine einkommensorientierte Förderung (EOF) beantragt werden. Diese kann die monatliche Gesamtmiete reduzieren. Auch hier sind Einkommen und Haushaltsgröße entscheidend.
Neuer Wohnraum entsteht
Positiv hervorzuheben ist, dass in Landshut weiterer geförderter Wohnraum geschaffen wird. So entstehen beispielsweise durch die BayernHeim am Rennweg 160 barrierefreie Wohnungen.
Informationen, Rechenbeispiele und Antragsmöglichkeiten sind online unter www.landshut.de im Bereich Sozialamt – Fachbereich Wohnungswesen abrufbar. Anträge können online, per E-Mail, per Post oder persönlich gestellt werden.
Kontakt
Sozialamt – Fachbereich Wohnungswesen
Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut
Telefon: 0871 88 1645 / 0871 88 1646 / 0871 88 1652
E-Mail: sozialamt.wohnungswesen@landshut.de
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