Betrunkener wollte nicht kontrolliert werden
Polizeiinspektion Landshut, 17.04.2025
Stadt Landshut
Betrunkener wollte nicht kontrolliert werden
LANDSHUT. Der Kontrolle entgehen wollte am Donnerstag, 17.04.25, ein 37-Jähriger aus Landshut, als ihn eine Streife gegen 00:40 Uhr anhalten wollte. Der 37-Jährige gab daraufhin Gas und flüchtete mit seinem Pkw. Die Beamten blieben aber hartnäckig und fanden den Pkw mit laufendem Motor auf dem Parkplatz Mühleninsel vor. Vom Fahrer fehlte zunächst jede Spur. Schließlich war aber auch diese Suche erfolgreich und der 37-Jährige konnte im Nahbereich festgestellt werden. Jetzt konnten die Beamten auch erahnen, warum der Mann nicht kontrolliert werden wollte, er war erheblich alkoholisiert. Was folgte, war eine Blutentnahme sowie die Sicherstellung seiner Fahrzeugschlüssel. Er erhielt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Unfallflucht
LANDSHUT. Einen in der Friedhofstraße geparkten Pkw hat ein unbekannter Verkehrsteilnehmer am Mittwoch, 16.04.25, am Heck angefahren und sich anschließend vom Unfallort entfernt. Der Pkw Seat war von 07:40 Uhr bis 17:10 Uhr dort geparkt. Erste Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen blauen Roller gehandelt haben könnte. Der entstandene Schaden liegt im vierstelligen Bereich. Hinweise bitte an die Polizei unter 0871/9252-0.
Zahlreiche Schockanrufe im Stadtgebiet
LANDSHUT. Zu mehreren Schockanrufen kam es wieder am Mittwoch, 16.04.25, im Stadtgebiet Landshut. Mit mehreren erfundenen Geschichten versuchten unbekannte Täter an das Geld der Angerufenen zu kommen, was jedoch in allen Fällen scheiterte. Die Polizei warnt erneut vor Betrügern am Telefon. Die Bandbreite reicht vom „falschen Polizeibeamten“, „Enkeltrick“, über vorgetäuschte „Notsituationen“ bis hin zu vermeintlichen „Gewinnversprechen“. Allesamt haben nur ein Ziel, sich die Geld- und Vermögenswerte von älteren Personen zu ergaunern.
Deshalb rät die Polizei:
- Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht unter Druck setzen. Angehörige deutscher Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer Geldüberweisung nötigen!
- Die echte Polizei wird Sie niemals um Bargeld, Wertgegenstände oder Überweisungen bitten, um Ermittlungen zu führen. Legen Sie einfach auf!
- Schenken Sie telefonischen Gewinnversprechen keinen Glauben, insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist! Bei echten Gewinnen müssen Sie kein Geld im Voraus überweisen!
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich ein Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen meldet. Raten sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehenden Personen.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Ihnen unbekannte Personen.
- Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
- Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit, sondern schützt Sie vor Verlust
Landkreis Landshut
Rauch im Keller
ERGOLDING, LKR. LANDSHUT. Die Rettungskräfte mussten am Mittwoch, 16.04.25, gegen 18:15 Uhr, zu einem vermeintlichen Brand in einem Mehrfamilienhaus Am Anger ausrücken, nachdem es dort zu einer Rauchentwicklung im Keller gekommen war. Vor Ort konnte jedoch der Grund für den Rauch nicht geklärt werden. Zu einem Brand war es nicht gekommen. Auch der deshalb hinzugezogene Kaminkehrer konnte den Grund nicht finden. Da es weder zu einem Personen- noch zu einem Sachschaden gekommen ist, konnten die Rettungskräfte wieder abrücken.
Fahrrad beschädigt
ALTDORF, LKR. LANDSHUT. Einen Platten musste am Sonntag, 13.04.25, ein 64-Jähriger an seinem Fahrrad feststellen, nachdem er das Fahrrad vor der Garage im Aicher Weg abgestellt hatte. Der Schaden wurde durch einen Schnitt verursacht. Bislang gibt es keine Hinweise auf den Täter. Die Polizei sucht deshalb Zeugen unter 0871/9252-0.
Wildunfall führt zu Anzeige
BRUCKBERG, LKR. LANDHSUT. Eine Anzeige handelte sich am Mittwoch, 16.04.25, ein 27-Jähriger aus Altdorf ein, nachdem er gegen 09:50 Uhr einen Wildunfall in Bruckberg gemeldet hatte, obwohl sich der Unfall bereits gegen 6 Uhr ereignet hatte. Ein Wildunfall muss nach dem Bayerischen Jagdgesetz zeitnah bei der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter gemeldet werden, um dem Tier unnötige Schmerzen zu ersparen. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, begeht man mindestens eine Ordnungswidrigkeit, auch ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz steht im Raum! Die meisten Wildunfälle passieren gerade im April, dicht gefolgt vom Monat Mai. Besonders risikoreich ist es für Autofahrer und Wildtiere zwischen 6 und 8 Uhr morgens. Grund dafür ist, dass die gerade geschlechtsreif gewordenen männlichen Tiere im Frühjahr vertrieben werden und eine neue Bleibe suchen. Auf eine entsprechend vorsichtige Fahrweise wird deshalb hingewiesen.