Polizeiinspektion Landshut

Betrunken am Steuer, ohne Führerschein unterwegs und rechtsextreme Parolen: Polizei stoppt mehrere gefährliche Verkehrssünder in Stadt und Landkreis Landshut

Bericht der Polizeiinspektion Landshut vom 30.03.2025

Stadt Landshut

Trunkenheit im Verkehr

LANDSHUT. Am 29.03.2025, gegen 21:05 Uhr wurde der 42-jährige, polnische Fahrer eines Pkw, VW im Bereich der Wittstraße einer Kontrolle unterzogen. Dabei konnte beim Fahrzeugführer starker Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Vortest ergab einen Wert im Straftatenbereich, weshalb die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus durchgeführt werden mussten. Zudem stellte sich im Zuge der Ermittlungen heraus, dass der Fahrer nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, sodass der aus Landshut stammende Mann mit einer erheblichen Geldstrafe im mittleren, vierstelligen Bereich sowie einer Fahrerlaubnissperre von mehreren Monaten zu rechnen hat.

Az.: 500314250

Landkreis Landshut

Kostspielige „Abkürzung“ über Bahngleise genommen

NIEDERAICHBACH. Am 29.03.2025, gegen 18:05 Uhr kam es im Bereich der Bahngleise zu einem Polizeieinsatz, nachdem dort von Passanten eine männliche Person mitgeteilt wurde, welche auf den Gleisen laufen würde. Der Bahnverkehr wurde daraufhin gedrosselt und der Gleiskörper abgesucht. Dabei konnte ein 43-jähriger, ungarischer Staatsangehöriger festgestellt werden, welcher die Bahngleise, offenbar aus Orientierungsgründen aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung und als Abkürzung nutzte um nach Hause zu gelangen. Die durch sein Handeln entstandenen, potentiellen Gefahren waren ihm augenscheinlich nicht bewusst. Der Mann wurde eindringlich belehrt und zu seiner Unterkunft begleitet. Zudem hat der aus Ungarn stammende Mann, wegen des widerrechtlichen Betretens der Gleise, mit einem empfindlichen Bußgeld im mittleren, dreistelligen Bereich zu rechnen.

Az.: 510023259

Trunkenheit im Verkehr und rechtsextreme Parolen

ESSENBACH. Am 29.03.2025, gegen 17:42 Uhr wurde der 38-jährige Fahrer eines Kleintransporters der Marke Fiat am Parkplatz eines Supermarktes an der Daimlerstraße einer Kontrolle unterzogen. Zuvor war der aus Polen stammende Mann dort mehrfach und grundlos im Kreis gefahren und anwesenden Passanten aufgefallen, welche die Polizei informierten. Bei der Anhaltung konnte eine erhebliche Alkoholisierung im Straftatenbereich festgestellt werden, weshalb die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus durchgeführt werden mussten. Der Führerschein des Fahrzeugführers wurde vor Ort sichergestellt. Der polnische Staatsangehörige zeigte sich im weiteren Verlauf der notwenigen Maßnahmen zunehmend ungehalten und äußerte öffentlichkeitswirksam rechtsextreme Parolen, sodass er sich nunmehr nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr sondern zugleich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verantworten hat. Der 38-jährige Pole hat entsprechend mit einer empfindlichen Geldstrafe im oberen, vierstelligen Bereich sowie einer längeren Sperre seiner Fahrerlaubnis zu rechnen.

Az.: 510022250
510052253

Fahren ohne Zulassung und Versicherung

BRUCKBERG. Am 29.03.2025, gegen 16:30 Uhr befuhr ein 65-jähriger Mann unter anderem die Winzerstraße mit einem nicht versicherten, nicht zugelassenem und nicht versteuerten Leichtkraftrad, wobei an diesem ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus 2019 angebracht war. Wenig später, gegen 17:01 Uhr wechselte er sein Fahrzeug und befuhr nun den Bereich um die Dekan-Graßl-Straße mit einem Motorrad der Marke Moto Guzzi, welches ebenfalls weder versichert noch versteuert oder zugelassen war. Bei beiden Fahrten konnte der Fahrzeugführer von Anwohnern beobachtet werden, welche die Polizei verständigten. Im Rahmen der folgenden Kontrolle wurden zudem deutliche Anzeichen auf Cannabiskonsum festgestellt. Ein Schnelltest vor Ort bestätigte den Verdacht, weshalb sich der Fahrer einer Blutentnahme in einem nahen Krankenhaus unterziehen musste. Gegen den 65-jährigen werden nunmehr Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und Fahrens unter Cannabiseinfluss sowie weiterer Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt. Dabei hat der Fahrzeugführer mit einer erheblichen Geldstrafe im mittleren, vierstelligen Bereich sowie wenigstens einem Fahrverbot zu rechnen.

Az.: 510051254
510018253

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