Bayern erleichtert Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Gesetzesänderung soll Verfahren beschleunigen und Fachkräfte besser integrieren
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Bis 2035 fehlen in Bayern laut Prognosen bis zu 400.000 Arbeitskräfte, trotz der angespannten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Es müssen daher alle verfügbaren Arbeitskraftpotenziale gehoben werden. Eine zentrale Rolle hierfür spielt die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Was an Qualifikation vorhanden ist, soll für den Arbeitsmarkt auch nutzbar gemacht werden.
Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) legt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die im Freistaat Bayern landesrechtlich geregelten Berufe fest. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs und einer europarechtskonformen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist eine Anpassung des BayBQFG erforderlich.
Der Ministerrat hat am 09. Juni eine entsprechende Gesetzesänderung gebilligt und somit den Grundstein für weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und mehr Rechtssicherheit für Antragstellende und Behörden gelegt. Im nächsten Schritt wird die Verbändeanhörung durchgeführt, bevor das Gesetz dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird.
Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem der Anwendungsbereich des BayBQFG erweitert.
• Bisher mussten Antragsteller nachweisen, dass sie in Bayern eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Tätigkeit ausüben wollen. Künftig können internationale Fachkräfte mit anerkannter Berufsqualifikation auch in anderen qualifizierten Beschäftigungen eingesetzt werden. Das schafft mehr Flexibilität für Unternehmen und erleichtert die Fachkräftegewinnung.
• Mit der neuen Gesetzeslage sollen im Verfahren der Berufsanerkennung grundsätzlich englischsprachige Unterlagen akzeptiert werden. Übersetzungen ins Deutsche werden nur noch in Ausnahmefällen benötigt.
Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Juni 2026 (Bayerische Staatskanzlei).

