Bayern setzt Gewalthilfegesetz um und stärkt Schutz für Frauen und Kinder
Neues Finanzierungssystem soll Einrichtungen langfristige Sicherheit und stabile Strukturen geben
München. Bayern unterstützt von Gewalt betroffene Frauen und Kinder und setzt das vom Bund erlassene Gewalthilfegesetz um. Mit der Umsetzung sichert der Freistaat bestehende Strukturen und erhält das Hilfenetz für Betroffene und deren Kinder.
Ab dem Jahr 2027 gilt eine gesetzliche Sicherstellungsverpflichtung der Länder. Damit erfolgt ein Systemwechsel von der bislang freiwilligen Förderung hin zu einer gesetzlichen Verpflichtung. Künftig liegt die Verantwortung für die Finanzierung von Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen bei den Ländern.
Anpassung der Landesgesetzgebung
Der Ministerrat hat eine Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze gebilligt und damit die Grundlage für die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene geschaffen. In absehbarer Zeit soll die Antragstellung für die Träger des Gewalthilfesystems beginnen.
Als zuständige Behörde wird das Zentrum Bayern für Familie und Soziales eingesetzt. Es übernimmt künftig die Prüfung und Bewilligung der Finanzierungsanträge sowie die Anerkennungsverfahren für Träger. In einem weiteren Schritt soll die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) angepasst werden, die insbesondere Details zur Finanzierung regelt.
Neues Finanzierungssystem
Die künftige Finanzierung orientiert sich an bestehenden Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems. Dabei wird zwischen Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen unterschieden. Personalkostenzuschüsse sollen auf Basis von Vollzeitäquivalenten berechnet werden. Zusätzlich sind Sachpauschalen vorgesehen, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
Bayern verfügt bereits über ein Hilfesystem mit Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen, das bislang überwiegend kommunal getragen wurde. Mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erhalten die Einrichtungen Planungssicherheit. Für Betroffene ist dies ein klares Signal, dass Schutz und Unterstützung gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt verlässlich bereitgestellt werden.
Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. April 2026 (Bayerische Staatskanzlei). Eigene redaktionelle Zusammenfassung.

