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Asbest-Alarm in der Troppauer Straße – Umweltamt stoppt Rückbau

NACHTRAG

Zum Sachstand teilt die Stadt Landshut auf Nachfrage mit:

„Die Stadt Landshut hat aufgrund der unmittelbaren Gefahr durch die (Asbest)-Staubemissionen sofort gehandelt. Ein Gefährdung der Anwohner konnte durch den Baustopp unterbunden werden.

Im Anschluss wurde das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern kontaktiert. Die Einschätzung der Lage war deckungsgleich mit der der Stadt Landshut.
Am folgenden Tag konnte die Baustelle wieder freigegeben werden. Es wurde ein Unternehmen mit dem Asbest-Sachkundenachweis (TRSG 519) für die verbliebenen Arbeiten beauftragt.
Sowohl die Stadt Landshut, als auch das Gewerbeaufsichtsamt machten sich ein Bild von der Lage samt der neuen Firma. Beanstandungen waren nicht angezeigt.
Zu Konsequenzen im Rahmen eines laufenden Bußgeld- oder Strafverfahrens äußert sich die Stadt nicht.“


Landshut.

Ein unsachgemäßer Gebäuderückbau in der Troppauer Straße 2 löste am gestrigen Dienstag, den 10. Februar 2026, einen Einsatz der Stadtverwaltung aus. Da potentiell gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt wurden, musste die Baustelle mit sofortiger Wirkung gesperrt werden.

Bei laufenden Renovierungsarbeiten an dem Wohngebäude war ein Vorbau abgerissen worden. Dabei schlugen die Arbeiter auch die großflächige Eternitverkleidung der Fassade ein. Was offenbar als Routine-Rückbau geplant war, entpuppte sich jedoch schnell als gefährlicher Leichtsinn: Die verbauten Platten stehen im Verdacht asbesthaltig zu sein.
Lebensgefahr durch fehlendes Fachwissen
Ein Fachmann vom Umweltamt der Stadt Landshut begutachtete die Baustelle vor Ort und zog ein deutliches Fazit. Er stufte die Situation als unmittelbar gesundheitsgefährlich ein, da die Arbeiter ohne das nötige Fachwissen agierten und auch über keinerlei Schutzausrüstung verfügten. Durch das gewaltsame Zerschlagen der Platten wurden mikroskopisch kleine Asbestfasern freigesetzt, die beim Einatmen schwerste Lungenschäden verursachen können.
Baustopp und rechtliche Folgen
Da die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit Gefahrstoffen komplett ignoriert wurden, verfügte das Umweltamt die sofortige Einstellung aller Arbeiten. Die Baustelle wurde mit sofortiger Wirkung gesperrt.

Die Verantwortlichen müssen nun mit einem empfindlichen Bußgeld sowie einem Strafverfahren wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen rechnen. Eine Fachfirma muss nun unter strengen Sicherheitsauflagen die Reinigung der Baustelle und die fachgerechte Entsorgung des Materials übernehmen.

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