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Allerheiligen auf den Friedhöfen: Was es zu beachten gilt

An Allerheiligen finden auf den Friedhöfen im Stadtgebiet aufgrund der Corona-Pandemie nur kurze Andachten und anschließende Gräbersegnungen statt. Darüber hinaus gilt es, einige Schutzmaßnahmen zu beachten.

PRESSEMITTEILUNG
Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet finden an Allerheiligen, 1. November, aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nur kurze Andachten und anschließende Gräbersegnungen statt. Die derzeitigen Planungen gelten vorbehaltlich der weiteren Corona-Entwicklung und des entsprechenden Infektionsgeschehens.
Was es auf den Friedhöfen zu beachten gilt im Nachfolgenden:

Maskenpflicht auf dem Friedhofsgelände
Besucher müssen an Allerheiligen auf dem gesamten Friedhofsgelände, auch bereits im Bereich der Ein- und Ausgänge, dauerhaft eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darüber hinaus ist dort sowohl an den Ein- und Ausgängen als auch auf den Wegen zu und zwischen den Gräbern der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. An den Verkaufsständen vor den Friedhöfen gilt ebenfalls Maskenpflicht.
Die Friedhofsbesucher werden gebeten, Menschenansammlungen zu vermeiden. An den Friedhofseingängen wird zusätzlich auf die Schutzmaßnahmen verwiesen.
Unabhängig von festen Andachten und Gräbersegnungen empfiehlt die Stadt, Gräberbesuche nach Möglichkeit zu entzerren. Die Öffnungszeiten der jeweiligen Friedhöfe, die auch unter www.landshut.de/friedhoefe zu finden sind, lassen hier einen weiten Spielraum.

Andachten und Gräbersegnungen
Nachfolgend die derzeit vorgesehenen Termine am Sonntag, 1. November:
Hauptfriedhof um 15 Uhr: kurze Andacht an der Aussegnungshalle mit anschließender Gräbersegnung;
Friedhof Achdorf um 14.45 Uhr: Gräbersegnung;
Nordfriedhof um 10 Uhr: kurze Andacht an der Aussegnungshalle mit anschließender Gräbersegnung;
Friedhof Auloh um 10 Uhr: kurze Andacht am Friedhof mit anschließender Gräbersegnung.

Allerheiligenverkauf vorm Hauptfriedhof
Vor dem Hauptportal des städtischen Hauptfriedhofes und entlang der Friedhofsallee findet ab Donnerstag, 29. Oktober, bis Sonntag, 1. November, der traditionelle Allerheiligenmarkt statt. Gärtnereien aus Landshut und Umgebung bieten dort Blumen, Gestecke, Kerzen und sonstiges Zubehör für Allerheiligen zum Verkauf an. Der Markt findet jeweils von circa 8 bis 17 Uhr statt. An den Verkaufsständen gilt ebenfalls Maskenpflicht.

Parkplätze bei Finanzbehörden und beim Landratsamt geöffnet
Die Friedhofsbesucher dürfen an Allerheiligen den Parkplatz der Finanzbehörden nahe dem Hauptfriedhof und die Mitarbeiter-Parkplätze des Landratsamtes in der Nähe des Achdorfer Friedhofes kostenlos nutzen. Der Parkplatz der Finanzbehörden kann aus Richtung Niedermayerstraße über die Maximilianstraße sowie über die Bauhofstraße angefahren werden und ist am Allerheiligentag, 1. November, von 8 bis 19 Uhr, geöffnet. Die Mitarbeiter-Parkplätze beim Landratsamt sind über den Achdorfer Weg anzufahren und an Allerheiligen ohne zeitliche Beschränkung kostenlos zugänglich. Ebenso stehen den Besuchern die sonstigen Parkflächen beim Landratsamt zur Verfügung, wobei diese bewirtschaftet werden und hierzu ein Parkschein zu lösen ist.

Foto: Stadt Landshut

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