Kann die VPI im Stadtgebiet gehalten werden?
| Fraktion CSU / LM / JL/ BfL 84028 Landshut Rathaus |
An den Stadtrat der Stadt Landshut
Landshut, 14.10.2021
DRINGLICHKEITSANTRAG
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung zeigt unverzüglich im Eigentum der Stadt bzw. der Stadtwerke / Heilig-Geist-Stiftung befindliche Liegenschaften (bebaut oder unbebaut) auf, die aufgrund Ihrer Größe und Lage (Nähe zur A 92 und den Bundesstraßen 11, 15 und 299) geeignet wären, die Verkehrspolizeiinspektion Landshut (VPI) und die APS Wörth an der Isar dorthin zu verlagern.
Danach bewirbt sich die Stadt Landshut aktiv mit diesen Standorten.
Die Auslagerung der VPI aus der Landshuter Neustadt aus Platzgründen ist grundsätzlich nachvollziehbar, wobei wir davon ausgehen, dass die frei werdenden Räume für eine Verstärkung der PI Landshut genützt werden oder der Freistaat frühzeitig eine adäquate Nachnutzung der frei werdenden Räumlichkeiten sicherstellt.
Die Dringlichkeit ist durch die bevorstehende Entscheidung des Freistaates und der Bauzeit geboten.
Begründung:
Die Regierungshauptstadt Landshut als Oberzentrum sollte auch künftig Sitz der Polizeibehörde sein, die für den Bereich Niederbayern-West zuständig ist.
Dem Weggang von Behörden aus dem Stadtgebiet ist entschieden entgegen zu treten. Es genügen die Zumutungen bei Neuansiedelungen übergangen zu werden (z.B. Verwaltungsgericht für Niederbayern).
Die derzeitige Lage in der Neustadt ist verkehrstechnisch und dem Vernehmen nach räumlich beengt. Es muss aber trotzdem keine Auslagerung in den Landkreis erfolgen. Entsprechend geeignete Liegenschaften sind dem Freistaat daher aufzuzeigen und zur Auswahl zu stellen.
Für die Fraktion
Rudolf Schnur
Vorsitzender
Bernd Friedrich, Maximilian Götzer, Dr. Thomas Haslinger, Dr. Dagmar Kaindl, Prof. Dr. Thomas Küffner, Lothar Reichwein, Gertraud Rößl,
Rudolf Schnur, Ludwig Schnur, Christian Steer, Gaby Sultanow, Hans-Peter Summer, Ludwig Zellner


