17-Jähriger flüchtet mit frisiertem E-Scooter vor Polizei – knapp 50 km/h
Jugendlicher in Landshut unter Cannabiseinfluss gestoppt – weitere Alkoholkontrollen, Körperverletzung und Unfallfluchten
Stadt Landshut
Verkehrsunfallflucht
LANDSHUT. Im Zeitraum von 01.11.2026, 10:00 Uhr auf 10:15 Uhr war der schwarze Pkw, Toyota Yaris Cross eines 84-jährigen am Parkplatz des Hauptfriedhofs an der Niedermayerstraße geparkt. Als dieser zu seinem Fahrzeug zurückkam, bemerkte er einen deutlichen Sachschaden an der hinteren rechten Fahrzeugseite, welcher mit einer Schadenshöhe von ca. 3.000 Euro beziffert wird. Sachdienliche Hinweise zum Unfallverursacher nimmt die Polizeiinspektion unter der Rufnummer 0871 9252-0 entgegen.
Fahrt unter Alkoholeinfluss verhindert
LANDSHUT. Am 01.11.2026, gegen 06:20 Uhr wurde auf der Benzstraße ein geparkter Pkw, VW festgestellt. Auf dem Fahrersitz befand sich eine schlafende, männliche Person. Eine Kontrolle des 45-jährigen serbischen Staatsangehörigen ergab, dass dieser im Begriff war im alkoholisierten Zustand die Heimfahrt anzutreten. Die Fahrt wurde ihm untersagt und der Fahrzeugschlüssel zur Verhütung einer Alkoholfahrt sichergestellt.
Ermittlungen wegen Nötigung im Straßenverkehr
LANDSHUT. Am 01.11.2026 kam ein Ehepaar zu hiesiger Dienststelle um eine Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Demnach befanden sich beide bereits am 30.10.2026, gegen 17.00 Uhr mit ihrem schwarzen Jeep Cherokee im Bereich der Bundesestraße 299 in Fahrtrichtung Geisenhausen, kurz nach Landshut, auf Höhe Berggrub und wurden dabei mehrmals von einem vor ihnen fahrenden blauen Pkw, VW Golf ausgebremst, sodass sie ihrerseits gezwungen waren, stark abzubremsen. Wer den VW Golf gefahren hat ist bislang noch unbekannt und Gegenstand der Ermittlungen. Gegen den Fahrzeugführer wird wegen des Verdachts der Nötigung im Straßenverkehr ermittelt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Landshut unter der Rufnummer: 0871 9252-0 entgegen.
Verkehrsunfallflucht
LANDSHUT. Im Zeitraum von 30.10.2026, 16:00 Uhr auf 02.11.2026, 06:45 Uhr kam es im Bereich der Lehbühlstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer stieß mit seinem noch unbekannten Fahrzeug gegen den dort geparkten Transporter der Marke Mercedes und verursachte einen Sachschaden im Bereich des rechten Hecks in Höhe von ca. 1000 Euro. Der Unfallverursacher hinterließ lediglich einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe, dass er mit seinem Fahrzeug gegen den Transporter gestoßen wäre. Die weiteren, für eine mögliche Schadensregulierung notwendigen Pflichtangaben sowie eine mögliche Erreichbarkeit wurden vom Unfallverursacher nicht notiert, sodass dieser bislang unbekannt geblieben ist. Die Polizeiinspektion Landshut ermittelt daher wegen Verkehrsunfallflucht. Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 0871 9252-0 entgegen genommen.
E-Scooter-Fahrer ohne Führerschein aber unter Cannabiseinfluss
LANDSHUT. Am 01.11.2026, gegen 18.00 Uhr sollte im Bereich der Eberhard-Koller-Straße ein 17-jähriger Jugendlicher auf seinem Elektrokleinstfahrzeug einer Kontrolle unterzogen werden, da an diesem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Anhaltung versuchte sich der Fahrzeugführer durch eine Flucht zu entziehen, wobei eine Nachfahrgeschwindigkeit von knapp 50 km/h beobachtet werden konnte. Nach kurzer Verfolgungsfahrt konnte der Fahrer angehalten und kontrolliert werden. Dabei wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand und dieses deutlich schneller als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h fahren kann. Der E-Scooter wurde deshalb für einen gerichtsverwertbaren Geschwindigkeitstest sichergestellt. Nachdem weiterhin beim Betroffenen drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden und ein Drogenschnelltest positiv auf den Wirkstoff THC verlief, erfolgte abschließend eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus sowie die anschließende Übergabe des Jugendlichen an die Erziehungsberechtigten. Der jugendliche Fahrer hat sich nunmehr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss zu verantworten und mindestens mit einer Geldbuße von 500 Euro sowie einem 1-monatigen-Fahrverbot zu rechnen.
Landkreis Landshut
Fahrt unter Alkoholeinfluss verhindert
ALTDORF. Am 01.11.2026, gegen 23:00 Uhr, wurde im Bereich der Münchnerauer Straße, noch vor Fahrtantritt ein 33-jähriger, polnischer Staatsangehöriger einer Kontrolle unterzogen als dieser im Begriff war auf sein Fahrrad zu steigen und loszufahren. Dabei konnte eine so deutliche Alkoholisierung festgestellt werden, sodass dem Mann die Heimfahrt untersagt werden musste.
Trunkenheit im Verkehr
BUCH A. ERLBACH. Am 01.11.2026, gegen 15.01 Uhr fiel einer Streifenbesatzung ein mit seinem Fahrrad in starken Schlangenlinien auf der Erlbacher Straße fahrender Radfahrer auf und wurde einer Kontrolle unterzogen. Bei der Anhaltung konnte bei dem 33-jährigen Rumänen eine deutliche Alkoholisierung von weit mehr als zwei Promille festgestellt werden. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden und eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus angeordnet. Den Fahrzeugführer erwartet nunmehr ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr bei dem er mit einer Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich zu rechnen hat.
Alkoholisierter Randalierer tritt gegen Fahrzeugtüre und schlägt Eigentümer
ALTDORF. Am 01.11.2026, gegen 23:00 Uhr kam es zunächst im Bereich der Weiherbachstraße zu einer Sachbeschädigung an einem dort geparkten Pkw, Mercedes. Ein 33-jähriger, polnischer Staatsangehöriger trat im offensichtlich stark alkoholisierten Zustand gegen die Fahrertür des Pkw und war im Begriff sich unmittelbar von der Örtlichkeit zu entfernen. Der Fahrzeughalter konnte die Tat beobachten und versuchte den Mann, mit einem einen Bekannten zusammen zur Anhaltung zu bewegen. Als er von hinten an den Verursacher herantrat, schlug dieser unvermittelt mit der Hand nach hinten und traf den Begleiter des Fahrzeughalters im Gesicht. Gegen den Polen wird nun wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt. Der Sachschaden am Fahrzeug wird auf etwa 1.500 Euro beziffert.
