Bayern passt Klimaschutzgesetz an und setzt neue Ziele
Freistaat will Emissionen dauerhaft unter Bundesdurchschnitt halten
München. Der Ministerrat hat eine Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen und zugleich das Klimaschutzprogramm fortgeschrieben. Künftig strebt der Freistaat an, bei den Treibhausgas-Emissionen je Einwohner dauerhaft unter dem Bundesdurchschnitt zu bleiben.
Ausgangspunkt der Neuregelung ist das geltende Klimaschutzgesetz des Bundes, das auch in Bayern verbindlich ist. Der Freistaat will seinen Beitrag zur Erreichung der bundesweiten Klimaziele leisten und dabei die eigenen Emissionen pro Kopf stets unter dem bundesdeutschen Durchschnitt halten.
Klimaanpassung effizient organisiert
Zudem setzt Bayern bundesgesetzliche Vorgaben zur Klimaanpassung um. Künftig sollen die Bezirksregierungen Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der kreisfreien Städte und Landkreise erstellen. Unterstützt werden sie dabei vom Landesamt für Umwelt und gegebenenfalls externen Planungsbüros. Bereits bestehende freiwillige Konzepte bis Ende 2027 müssen nicht neu erstellt werden.
Die Konzepte werden von Maßnahmenkatalogen begleitet, etwa zum Umgang mit Hitzelagen oder Dürre. Eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen entsteht daraus jedoch nicht. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt unberührt.
Vier Langfriststrategien im Klimaschutzprogramm
Mit der Fortschreibung des Bayerischen Klimaschutzprogramms setzt die Staatsregierung Schwerpunkte beim Energieplan 2040, der ÖPNV-Strategie 2030, einer klimaneutralen Staatsverwaltung sowie dem Moorbodenschutz. Ergänzt wird das Programm durch Fördermaßnahmen, unter anderem für klimastabile Mischwälder und kommunale Klimaschutzprojekte.
Nach Angaben der Staatsregierung lagen die Treibhausgas-Emissionen in Bayern 2024 bei rund 6,1 Tonnen pro Einwohner und Jahr – und damit unter dem Bundesdurchschnitt von etwa 7,8 Tonnen.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll anschließend in den Landtag eingebracht werden.
Fazit: Bayern richtet seine Klimapolitik neu aus, ohne eigene, vom Bund losgelöste Ziele zu definieren. Stattdessen setzt der Freistaat darauf, die bundesweiten Vorgaben zu erfüllen und dabei dauerhaft unter dem durchschnittlichen Pro-Kopf-CO₂-Ausstoß in Deutschland zu bleiben. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Klimaanpassung organisatorisch gebündelt und stärker strukturiert, ohne die kommunale Entscheidungsfreiheit einzuschränken. Mit der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms und klar benannten Schwerpunktstrategien verfolgt Bayern einen pragmatischen Ansatz: koordinierter Klimaschutz über alle Ebenen hinweg, ergänzt durch gezielte Maßnahmen mit hohem Einsparpotenzial.
Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April 2026 (Bayerische Staatskanzlei). Eigene redaktionelle Zusammenfassung.

