Kulturfonds „Kulturelle Bildung“: Zuschüsse für kreative Projekte beantragen
Anträge bei der Regierung von Niederbayern noch bis 1. März möglich
Noch bis 1. März 2026 läuft die Frist für die neue Förderrunde des Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Antragsteller – etwa Vereine – können für ihre Projekte Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Ziel des Kulturfonds ist es, Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen. Gefördert werden beispielsweise Vorhaben aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung.
Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Projekten im internationalen Ideenaustausch sogar bei bis zu 80 Prozent. Einzelne Projekte können pro Schuljahr mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden.
Unterstützt werden innovative, kreative Projekte mit überregionaler oder zumindest überörtlicher Bedeutung. Wichtig ist dabei die aktive Einbindung der Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann als Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre gewährt werden.
Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Vereine, Fördervereine von Schulen, Anstalten, Stiftungen oder kommunale Träger mit Sitz in Bayern. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen grundsätzlich mindestens 5.000 Euro betragen. Für Projekte in Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf können die Kosten darunter liegen; hier ist ein Fördersatz von bis zu 80 Prozent möglich.
Projekte unter Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Regelunterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen sind online unter www.km.bayern.de/kulturfonds abrufbar. Anträge können bis spätestens 1. März per E-Mail an kulturpflege@reg-nb.bayern.de oder per Post an die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, eingereicht werden. Ansprechpartnerin ist Andrea Sedlmayr (Telefon 0871-8081244, dienstags bis donnerstags).

