Vereinspauschale 2026 bis 2. März beantragen
Sport- und Schützenvereine im Landkreis können Förderung sichern
Auch im Jahr 2026 werden zur Förderung der Sportvereine und Schützenvereine Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Für die Vereine aus dem Landkreis ist das Landratsamt Landshut zuständig. Bitte beachten Sie die neue Adresse: Landratsamt Landshut, Sachgebiet 20, Josef-Neumeier-Allee 1, 84051 Essenbach.
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern festgelegt. Zuwendungsfähig sind rechtsfähige, gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und die über geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse verfügen.
Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports sein (BLSV, BVS Bayern, BSSB oder OSB). Die Bagatellgrenze liegt bei mindestens 500 Mitgliedereinheiten.
Aufeinander aufbauende Lizenzen dürfen nicht einzeln bei unterschiedlichen Vereinen eingereicht werden, sondern die Teilung erfolgt im Gesamten (siehe Datei „Hinweise 2026“ im Internet). Sollte dem Verein ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegen, ist dieser ebenfalls beizulegen.
Für die Vereinspauschale 2026 steht ein PDF-Antrag im Internet zum Download zur Verfügung. Dieser kann wie in den vergangenen Jahren auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe am Landratsamt eingereicht werden. Auch die Möglichkeit des Online-Antrags besteht weiterhin, unterscheidet sich jedoch vom Vorjahr.
Nähere Informationen, insbesondere zum neuen Online-Antragsverfahren, sind im Internet unter www.landkreis-landshut.de / Bürgerservice / Formulare & Merkblätter / Buchstabe V abrufbar. Es wird insbesondere auf die Hinweise zur Beantragung der Vereinspauschale verwiesen.
Die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 2. März 2026 vorliegen. Es handelt sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Verspätete oder unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden.
Auskünfte erteilt Frau Kölbl beim Landratsamt Landshut unter vereinspauschale@landkreis-landshut.de.

