Polizeiinspektion Landshut

Unfälle, Fahrraddiebe & Warnung vor Teerkolonnen im Landkreis

Bericht der Polizeiinspektion Landshut vom 06.11.2025

Stadt Landshut

Verkehrsunfall mit Motorrad
LANDSHUT. Ein 29-jähriger Deutscher aus Landshut erlitt am Mittwoch, 05.11.25, gegen 07:45 Uhr, einen schweren Motorradunfall auf der Querstraße. Als er in Richtung Rennweg unterwegs war, stürzte er nach ersten Ermittlungen alleinbeteiligt und rutschte mit seinem Motorrad unter einen geparkten Transporter. Bei dem Unfall wurde der 29-Jährige schwer verletzt. Er kam in ein Landshuter Krankenhaus. Sein Motorrad wurde sichergestellt. Da der Verdacht besteht, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmittel war, wurde zudem eine Blutentnahme angeordnet.

Unbekannter versucht Bagger zu stehlen
LANDSHUT. Der Versuch, einen Bagger der Marke Caterpillar zu entwenden, scheiterte in der Nacht von Dienstag, 04.11.25, auf Mittwoch auf einem Parkplatz in der Pfeifergorigasse. Dem Täter gelang es zunächst, sich Zutritt zum Bagger zu verschaffen, scheiterte dann jedoch daran, den Bagger zu starten. Dazu hätte er ein PIN eingeben müssen, die er allerdings nicht wusste. Der Diebstahlversuch fiel am nächsten Tag auf, da die Batterie leer war und auf dem Display die Eingabe der falschen PINs dokumentiert war. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wieder Fahrraddieb festgenommen
LANDSHUT. Erneut konnte aufgrund der umfangreichen Maßnahmen der Landshuter Polizei ein Fahrraddieb festgenommen werden. Eine Streife kontrollierte am 06.11.25, gegen 1 Uhr, einen 14-jährigen Deutsch-Libanesen aus Landshut sowie einen 15-jährigen Deutsch-Türken aus Landshut in der Altdorfer Straße, als sie mit hochwertigen Fahrrädern der Marke Canyon sowie Simplex unterwegs waren. Auf Vorhalt gaben die beiden Buben zu, nicht die Eigentümer der Fahrräder zu sein. Nach Ermittlungen konnten die Fahrräder einem Diebstahl zugeordnet werden. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Widerstand nach Beleidigungen
LANDSHUT. Zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kam es am Mittwoch, 05.11.25, gegen 17:45 Uhr, in der Oberndorferstraße bei einer Imbissstube. Ein 61-jährier Deutscher aus Landshut beleidigte zunächst zwei Gäste in der Imbissstube, weshalb ihn der Eigentümer aus dem Laden verwiese. Da er immer wieder den Laden betreten wollte, wurde die Polizei informiert. Im Rahmen der Kontrolle schlug der 61-Jährie nach einem Beamten, der einen Treffer jedoch verhindern konnte. Als er gefesselt war, trat er nach einem Beamten und traf diesen am Oberschenkel. Auf dem Weg zur Zelle beleidigte er die eingesetzten Beamten mit derben Beleidigungen. Ein Alkotest ergab, dass der Mann alkoholisiert war, was eine Blutentnahme nach sich zog. Gegen ihn wird u. a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Landkreis Landshut

Verkehrsunfall unter Alkohol
ESSENBACH, LKR. LANDSHUT. Ein 39-jähriger Deutscher aus Essenbach verunglückte am Mittwoch, 05.11.25, gegen 21:50 Uhr mit seinem Pkw auf der Staatsstraße 2615, als er mit seinem Pkw in einer leichten Linkskurve von rechts von der Fahrbahn abgekommen war und sich im Feld überschlug. Dabei wurde der 39-Jährige leicht verletzt und musste in einem Landshuter Krankenhaus versorgt werden. Während der Unfallaufnahme konnten die Beamten bei dem Mann Alkoholgeruch feststellen. Er war alkoholisiert mit seinem Pkw unterwegs, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Vorsicht vor Teerkolonnen
LKR. LANDSHUT. Wie bereits berichtet, kam es zu einem Betrug durch eine sog. Teerkolonne. Erneut gingen weitere Anzeigen bei der Polizei ein. Der bislang erfasste Schaden liegt bereits im mittleren fünfstelligen Bereich.

Die Polizei warnt eindringlich vor diesen Teerkolonnen. Sie treten als Handwerker auf und bieten die Teerarbeiten günstig an und erklären, der Teer sei auf einer Baustelle übrig geblieben. Die Arbeiten werden dann aber unzureichend und mit billigsten Materialien ausgeführt. Oft wollen die Betrüger Vorkasse und beenden die Arbeiten nicht. Garantieleistungen sind in keinem Fall möglich.

Hinzu kommt, dass die Geschäftsanbahnung selbst bereits illegal ist. Die Teerkolonnen verfügen über keine gültige Reisegewerbekarte – es handelt sich somit um Schwarzarbeit. Und wer Schwarzarbeiter beschäftigt, macht sich selbst strafbar!

Gehen Sie nicht auf solche Angebote ein. Lassen Sie sich nicht auf Verkaufsgespräche ein und verweisen Sie die Anbieter konsequent des Grundstücks. Informieren Sie im Zweifel umgehend die Polizei!

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