Aktivrente: Steuerfrei arbeiten im Ruhestand ab 2026
Neue steuerliche Entlastung für ältere Beschäftigte soll Fachkräftemangel abfedern
Mit der geplanten Aktivrente will die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026 neue steuerliche Anreize schaffen, damit ältere Menschen auch nach Erreichen des Rentenalters im Berufsleben bleiben können. Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung erfahrener Fachkräfte zu erhöhen und den wachsenden Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern. Das geht aus dem aktuellen Informationsblatt „Aktivrente: Steuerfrei arbeiten im Ruhestand ab 2026“ des Bundes der Steuerzahler hervor.
Die Aktivrente sieht vor, dass bis zu 2.000 Euro pro Monat aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei hinzuverdient werden dürfen. Die laufende Altersrente wird dabei vollständig weitergezahlt und bleibt von der Regelung unberührt. Wer weiterhin in die Rentenversicherung einzahlt, kann seine Rentenhöhe sogar erhöhen.
Voraussetzungen und Bedingungen:
Die steuerliche Förderung gilt ausschließlich für Personen, die das reguläre gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Wer eine vorgezogene Altersrente – etwa die „Rente mit 63“ – bezieht, kann die Aktivrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze nutzen. Darüber hinaus sind die Steuererleichterungen an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebunden. Selbstständige, Freiberufler und Beamte profitieren nicht. Einkommen oberhalb der Grenze von 2.000 Euro im Monat unterliegt weiterhin der normalen Besteuerung.
„Die Aktivrente ist ein positives Signal für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die freiwillig weiter tätig bleiben wollen“, betont der Bundes der Steuerzahler in seinem Informationsdienst. „Gleichzeitig stärkt sie die Eigenverantwortung und schafft neue Flexibilität im Alter.“
Keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung
Der steuerfreie Hinzuverdienst wirkt sich weder auf die laufende Rentenzahlung noch auf den Rentenanspruch aus. Wer arbeitet, kann seine Altersbezüge weiterhin in voller Höhe beziehen. Die Einkünfte aus der Aktivrente werden unabhängig davon behandelt – eine Pause oder Kürzung der Rentenzahlung findet nicht statt. Das Modell soll ältere Erwerbstätige belohnen, anstatt sie zu benachteiligen.
Gesetzgebungsverfahren und Ausblick:
Die Aktivrente ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen „Steuerpakets für ein modernes Deutschland“ und soll Anfang 2026 in Kraft treten. Bis dahin muss das Gesetz noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die Regelung soll laut Finanzministerium zunächst befristet erprobt und nach einer Evaluationsphase überprüft werden.
Quelle: Bund der Steuerzahler


