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Klarstellung des Bundes: Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge gilt auch für Gebrauchte

Innovationsbooster“ der Bundesregierung fördert Elektromobilität breiter als gedacht

Die neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge umfasst auch gebrauchte Modelle. Das hat die Bundesregierung nun klargestellt, nachdem es durch den Gesetzeswortlaut („neu angeschaffte Fahrzeuge“) zunächst Unklarheiten gegeben hatte. Eine Anfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bestätigte: Entscheidend ist, dass die Fahrzeuge erstmals ins Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen übergehen. 🚗⚡

Regelung im Detail
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland“ – kurz Innovationsbooster – wurde die degressive Sonderabschreibung eingeführt. Sie gilt für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Der Abschreibungsplan sieht vor:

  • 75 % im ersten Jahr
  • 10 % im zweiten Jahr
  • 5 % im dritten und vierten Jahr
  • 3 % im fünften Jahr
  • 2 % im sechsten Jahr

Dienstwagenregelung ausgeweitet
Zusätzlich wurde die Preisobergrenze für die steuerlich begünstigte Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Damit können mehr Modelle von der „0,25-Prozent-Regelung“ profitieren. Erst ab einem Bruttolistenpreis von über 100.000 Euro greift die übliche 1-Prozent-Regelung für geldwerte Vorteile.

Weitere Investitionsanreize
Über die Elektromobilität hinaus fördert der Innovationsbooster Investitionen in andere Wirtschaftsgüter. So ist eine Sonderabschreibung von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen. Zudem wird die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt, um Unternehmen nach Investitionen schneller wieder liquide Mittel für weitere Vorhaben zur Verfügung zu stellen. 📉

Fazit: Mit der Klarstellung, dass auch gebrauchte E-Fahrzeuge von der Sonderabschreibung profitieren, gewinnt die Förderung an Breite. Der Innovationsbooster soll damit nicht nur die Elektromobilität, sondern insgesamt den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.


Quelle – kfz-betrieb

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