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Strafanzeige gegen EU-Kommission 2019–2024

Europäischer Steuerzahlerbund fordert transparente und strafrechtliche Aufarbeitung der EU-Mittelvergabe

Der Europäische Steuerzahlerbund (TAE) hat am 23. Juli 2025 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gegen die beiden ehemaligen EU-Kommissionsmitglieder Frans Timmermans (Exekutiv-Vizepräsident, Kommissar für Klimaschutz 2019–2023) und Virginius Sinkevičius (Kommissar für Umwelt und Ozeane 2019–2024) gestellt. Die Anzeige richtet sich vorsorglich auch gegen weitere möglicherweise beteiligte Personen. Zeitgleich wurde eine Strafanzeige bei der EU-Staatsanwaltschaft in Luxemburg eingereicht.

Hintergrund und Vorwürfe
Laut Medienberichten sollen unter der alten Kommission von der Leyen erhebliche EU-Mittel an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vergeben worden sein – ohne ausreichende Transparenz oder Kontrolle. Es steht der Verdacht im Raum, dass durch gezielte Zahlungen sogar Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren und Abgeordnete des Europäischen Parlaments genommen wurde. Beispielhaft wird das Mercosur-Abkommen genannt.

Zitat Michael Jäger, Präsident der TAE:
„Sollten Mittel ohne angemessene Kontrolle oder Beteiligung anderer EU-Organe vergeben worden sein, wäre das ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht und gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.“

Kritik an exekutiver Einflussnahme auf die Legislative
Ein solcher Vorgang sei demokratisch höchst bedenklich – insbesondere, wenn Teile der Kommission (Exekutive) versuchten, das Europäische Parlament (Legislative) zu beeinflussen, das als einzige direkt gewählte EU-Institution eine besondere Rolle in der EU-Verfassung einnimmt.

Strafanzeigen auch in Österreich
Auch aus Österreich gibt es bereits eine eigenständige Strafanzeige. Ziel ist jeweils eine juristische Aufarbeitung der Vorwürfe.

Juristische Begleitung
Die Anzeige der TAE wird von Rechtsanwalt Dr. Richard Beyer eingereicht, wissenschaftlicher Direktor des European Institute for Public Finance (EIPF).

Kritik richtet sich nicht gegen NGO-Förderung an sich
„Es geht uns nicht darum, die Förderung von NGOs generell zu kritisieren“, betont Michael Jäger. „Aber es muss klar, transparent und zweckgebunden erfolgen – mit prüfbarer Mittelverwendung.“

Begrüßung des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofes
Die TAE begrüßt die Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofes im Sonderbericht 11/2025 zur Transparenz der EU-Finanzierung für NGOs. Der Bericht bestätigt zahlreiche Kritikpunkte.

Ankündigung der Kommission zu mehr Transparenz
Die Europäische Kommission hat angekündigt, künftig strengere Leitlinien, mehr Rechenschaftspflicht und klare Regeln für die Zusammenarbeit mit NGOs zu entwickeln – ein Schritt in die richtige Richtung.

TAE fordert vollständige juristische Aufarbeitung
Neben Reformen für die Zukunft ist auch eine strafrechtliche Aufarbeitung vergangener Vorgänge notwendig. Zudem fordert die TAE, die generelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von EU-Kommissarinnen und -Kommissaren für das Haushaltsvermögen der EU verbindlich zu klären. Es dürfe kein rechtsfreier Raum in Brüssel entstehen – alle Europäer seien vor dem Gesetz gleich.

 

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