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Vom Lohn bis zur Unterkunft – Erntehelfer in Landshut sind keine „Feldarbeiter 2. Klasse“

Appell der Agrar-Gewerkschaft an heimische Landwirte

Süß und lecker: frisch gepflückte Erdbeeren. Die Arbeit, die hinter der Erdbeerernte steckt, ist allerdings hart, sagt die Agrar-Gewerkschaft IG BAU Niederbayern. Sie appelliert an die Landwirte in Landshut und der Region, auf faire Löhne und anständige Unterkünfte für Erntehelfer zu achten.

Appell der Agrar-Gewerkschaft an heimische Landwirte:

Vom Lohn bis zur Unterkunft – Erntehelfer in Landshut sind keine „Feldarbeiter 2. Klasse“

Sie sorgen für frisches Obst und Gemüse: Erntehelfer in Landshut und der Region haben faire Löhne und ordentliche Unterkünfte verdient. Das fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die IG BAU Niederbayern appelliert an die Obst- und Gemüsebauern in der Region, bei Saisonkräften für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen.

„Vom Spargel über Erdbeeren und Gurken bis zu Äpfeln und Kirschen: Die Obst- und die Gemüseernte ist harte Arbeit – gebückt, auf den Knien, oft im Regen oder in sengender Sonne. Die Menschen, die diese Jobs machen, müssen dafür auch ordentlich bezahlt und anständig untergebracht werden. Saisonarbeiter haben mindestens den Mindestlohn verdient. Ausnahmen darf es dabei auch in Zukunft nicht geben“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Niederbayern, David Tabach.

Oft kämen die Saisonkräfte aus osteuropäischen Ländern – vorwiegend aus Rumänien, aber auch aus Bulgarien, Polen und Kroatien. Zunehmend sogar aus Zentralasien. „Viele kommen Jahr für Jahr zur Erntesaison. Sie bleiben dann drei Monate – oft aber auch länger. Während dieser Zeit leben sie in Unterkünften, die häufig heruntergekommen sind. Trotzdem zahlen sie oft eine hohe Miete“, so Tabach. Auch Verpflegung, Transport- und Vermittlungskosten würden vom Lohn abgezogen. „Unterm Strich bleibt für Saisonkräfte, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, am Monatsende nicht mehr viel übrig.“

Die IG BAU warnt: Die Arbeit auf dem Feld dürfe nicht zur Ausbeutung werden. Erntehelfer aus dem Ausland seien keine „Feldarbeiter 2. Klasse“.

Recht auf Mindestlohn – keine Ausnahmen für die Landwirtschaft

Der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde sei das absolute Minimum, so Tabach. „Alles darunter ist strafbar und ein Fall für den Zoll.“

Der Deutsche Bauernverband hatte gefordert, Saisonarbeitern nur 80 % des Mindestlohns zu zahlen – das Bundesagrarministerium habe dies nun endgültig abgelehnt. „Damit ist diese respektlose Forderung vom Tisch“, so die IG BAU. Ein abgesenkter Mindestlohn hätte nicht nur das Lohnniveau für Saisonkräfte gedrückt, sondern auch für Fachkräfte in landwirtschaftlichen Betrieben.

„Schon heute wird in der Landwirtschaft nicht üppig verdient – jede Lohndrückerei verschärft den Personalmangel“, warnt Tabach. Dabei profitierten Landwirte aktuell von mehreren geplanten Entlastungen:

  • Senkung der Stromsteuer für die Landwirtschaft
  • Rückvergütung von 21,4 Cent pro Liter beim Agrar-Diesel ab 2026

Holland als Vorbild für faire Löhne

„In den Niederlanden liegt der Mindestlohn bereits heute bei 14,40 Euro pro Stunde – 1,58 Euro über dem deutschen Satz“, so Tabach. Und dennoch beliefern niederländische Betriebe den deutschen Markt mit Obst und Gemüse. In Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2026 auf 13,90 Euro – und liegt damit weiter unter dem niederländischen Niveau.

Beratung und Hilfe für Betroffene

Wer Saisonkräfte in Landshut und der Region trifft, die Hilfe benötigen, kann sich an das Beratungsnetzwerk Faire Mobilität des DGB wenden:

📧 kontakt@faire-mobilitaet.de
🌐 www.faire-mobilitaet.de

Die Webseite bietet auch Informationen in relevanten Herkunftssprachen der Saisonkräfte.

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