Waldbrandgefahr: Regierung ordnet für heute – 13.08. und 14.08. Luftbeobachtung in Niederbayern an
Die Karte zeigt die Stützpunkte im Regierungsbezirk Niederbayern, von denen aus – aufgeteilt in fünf Sektoren – geflogen wird. Dies gewährleistet, tagesaktuell auf die Wetterbedingungen reagieren zu können und die laut Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes stark gefährdeten Bereiche zielgerichtet zu befliegen.
Aufgrund der für Dienstag, 13., und Mittwoch, 14. August, vorausgesagten anhaltend hohen Temperaturen bleibt die Waldbrandgefahr in Niederbayern weiterhin sehr hoch. Um mögliche Gefahren frühzeitig erkennen zu können und Gefahrenquellen zu überwachen, hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut vier weitere Beobachtungsflüge für Dienstag, 13., und Mittwoch, 14. August, angeordnet. Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.
Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Flüge starten von den zwei nachfolgend genannten Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern:
Dienstag, 13. August:
Stützpunkt Vilshofen/Landratsamt Passau – Sektoren D + E,
Stützpunkt Wallmühle/Landratsamt Straubing-Bogen – Sektoren B + C,
Stützpunkt Arnbruck/Landratsamt Regen – Sektoren C + D,
Stützpunkt Landshut/Landratsamt Landshut – Sektoren A + E.
Mittwoch, 14. August:
Stützpunkt Landshut/Landratsamt Landshut – Sektoren B + E,
Stützpunkt Wallmühle/Landratsamt Straubing-Bogen – Sektoren C + D.
Die Anordnung der Regierung wird von dem jeweils vorgenannten Landratsamt umgesetzt, das ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge einteilt. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.
Wichtiger Hinweis: Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: Bitte kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.


