Unfallfluchten / verunreinigte Fahrbahn
Bericht der Polizeiinspektion Landshut vom 18.05.2024
Stadt Landshut
Mehrere Verkehrsunfallfluchten im Stadtgebiet
LANDSHUT. Zu mehreren Verkehrsunfallfluchten kam es in den vergangenen Tagen im Landshuter Stadtgebiet. Die Polizeiinspektion Landshut hat jeweils Ermittlungen gegen Unbekannt eingeleitet.
Zwischen dem 14.05.2024 und dem 15.05.2024 parkte ein 42-Jähriger seinen PKW der Marke Alpina am Schloßanger in Landshut. In diesem Zeitraum fuhr ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer an das Auto und beschädigte dieses an der hinteren Stoßstange, sodass ein Schaden in Höhe von circa 1.500 Euro entstand. Im Anschluss entfernte sich der unbekannte Verkehrsteilnehmer.
Seinen gesetzlichen Pflichten kam ebenso wenig ein weiterer Verkehrsteilnehmer nach, der zwischen dem 16.05.2024 und dem 17.05.2024 in der Seligenthaler Straße auf Höhe der Hausnummer 56 gegen einen geparkten Peugeot fuhr und anschließend flüchtete. Hierbei wurde das geparkte Fahrzeug linksseitig im Seiten- und Heckbereich beschädigt, sodass ein Schaden in Höhe von etwa 3.000 Euro entstand.
Der dritte Fall ereignete sich am Freitag gegen 11:00 Uhr auf der B299 zwischen der BAB-Anschlussstelle Landshut West und der Altdorfer Straße. Hierbei musste ein 42-Jähriger einem auf seiner Fahrspur entgegenkommenden Fahrzeug ausweichen und kollidierte folglich mit der neben der Fahrbahn befindlichen Leitplanke. Es entstand dadurch ein Sachschaden in Höhe von rund 5.000 Euro. Auch in diesem Fall entfernte sich der Unfallverursacher von der Unfallörtlichkeit, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
In allen drei Fällen bittet die Polizeiinspektion Landshut Zeugen, die Angaben zu den Verkehrsunfällen bzw. zu den flüchtigen Verkehrsteilnehmern machen können, sich telefonisch unter der Telefonnummer 0871/9252-0 zu melden.
Die Polizeiinspektion Landshut weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall gesetzliche Pflichten haben. So muss man insbesondere zugunsten von anderen Unfallbeteiligten die Feststellung der eigenen Personalien und des Fahrzeuges ermöglichen. Sollte kein anderer Unfallbeteiligter vor Ort sein, so muss man eine angemessene Zeit vor Ort warten und darf sich nicht eigenmächtig vom Unfallort entfernen. Es muss in solchen Fällen die Polizei verständigt werden, die sich der Sache annimmt.
Der Gesetzgeber sieht bei Unfallfluchten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.
Landkreis Landshut
Auslaufende Betriebsstoffe verunreinigen Fahrbahn
KUMHAUSEN, LKR. LANDSHUT. Am 17.05.2024 um 17:05 Uhr wurde der Polizeiinspektion Landshut eine Ölspur im Bereich der Tannenstraße in Kumhausen mitgeteilt. An der Einsatzörtlichkeit konnten die Polizeibeamten auf der Fahrbahn befindliche Betriebsstoffe über eine Fläche von rund 10 Quadratmeter feststellen.
Im unmittelbarem Umfeld befand sich auch das verursachende Fahrzeug. Da der Fahrzeughalter nicht ausfindig gemacht werden konnte und weiterhin Betriebsstoffe ausliefen, musste das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen abgeschleppt werden. Die Bindung der Betriebsstoffe erfolgte durch die Freiwillige Feuerwehr. Den Verursacher erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.